Kanton St. Gallen verlangt neu Strafregisterauszüge von EU-Bürgern
Der Kanton St. Gallen kann künftig bei Gesuchen von EU-Bürgern um eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug verlangen. Eine Mehrheit des Kantonsrats hat am Mittwoch eine entsprechende Motion gutgeheissen. Verweise auf Verstösse gegen übergeordnetes Recht fanden kein Gehör.
Am Mittwoch hat sich eine Mehrheit des St. Galler Kantonsrats das Tessin zum Vorbild genommen. Dieser Kanton verlangt seit 2015, so war es im Rat zu hören, von Staatsangehörigen von EU- und EFTA-Ländern bei Gesuchen um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung systematisch einen Strafregisterauszug. Mit der gleichen Forderung war auch die St. Galler Regierung konfrontiert. Mitte-EVP und SVP hatten eine Motion eingereicht und eine Gesetzesänderung verlangt.
Hintergrund der Motion ist folgender: Ende Februar 2026 waren im bündnerischen Misox bei einer internationalen Drogenrazzia sieben Personen festgenommen worden. Sie stehen unter anderem im Verdacht, mafiaähnlichen Organisationen anzugehören. Vier von ihnen waren in Roveredo GR angemeldet und konnten eine Aufenthaltsbewilligung B vorweisen. Einer der Verhafteten ist vorbestraft.
Daraus wurde ein Politikum. Es stellte sich heraus, dass der Kanton Tessin eine Aufenthaltsbewilligung für den vorbestraften Mann abgelehnt hatte. Er wechselte nach Graubünden und erhielt dort den Aufenthaltsstatus. Der Unterschied zwischen den beiden Nachbarkantonen: Im Tessin braucht es für die B-Bewilligung einen Strafregisterauszug – in Graubünden nicht. Nach Bekanntwerden des Falls wurde die Bündner Regierung aufgefordert, «wegen der Mafiasituation im Misox» die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung an diejenigen im Tessin anzupassen.
Zurück in den St. Galler Kantonsrat: Mit 71 Ja-Stimmen zu 43 Nein-Stimmen befürwortete die Mehrheit die Motion. «Wir müssen schnellstmöglich mit dem Kanton Tessin gleichziehen», sagte etwa der Sprecher der SVP.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sehe explizit vor, dass Auskünfte über allfällige Vorstrafen von Personen eingeholt werden könnten. Der Kanton Tessin hole entsprechende Informationen bereits seit mehreren Jahren ein und die EU habe nie interveniert.