Der Job ist weg – was nun?
Die meisten kennen eine solche oder ähnliche Geschichte: Rico Cantieni ist 55 Jahre alt. Weil das Unternehmen, für das er arbeitet, sparen muss, erhält er die Kündigung. Er hat Angst, keine neue Stelle zu finden. Er denkt an seine Frau, die nicht arbeitet, weil sie mit der Erziehung der gemeinsamen zwei Kinder beschäftigt ist. Grund zu verzweifeln gibt es nicht. Denn hierzulande ist klar, was Cantieni tun muss.
Wer seine Stelle verliert, meldet sich als erstes beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Wichtig dabei: Bemüht Euch bereits während der Kündigungsfrist um eine neue Stelle. Tut Ihr das nicht, könnte Euch später weniger Geld vom RAV ausbezahlt werden.
Meldet Euch bereits während der Kündigungsfrist beim RAV. Dort wird man mit Euch die nächsten Schritte besprechen und Euch erklären, welche Unterlagen Ihr ausfüllen müsst, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Klar ist: Um Geld vom RAV zu erhalten, werden monatlich mindestens zehn Bewerbungen von Euch erwartet – auch während der Kündigungsfrist. Ansonsten drohen Euch Kürzungen.
Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt
Zwischen neun und 29 Monate lang erhält man Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Das kommt auf das Alter und die Beitragszeit an. Wenn die Zeit jedoch um ist, und man noch immer keine neue Arbeit hat, wird man ausgesteuert.
Wer genügend Vermögen hat, muss fortan dieses für den Lebensunterhalt einsetzen. Mit anderen Worten: Er muss von seinem Ersparten leben. Und das heisst auch: Vom Staat gibt es erst wieder Geld, wenn man mittellos ist. Vorher kann man keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Das wiederum heisst: Wer noch Geld auf den Konten hat, wer Aktien, ein Auto, ein Haus oder Land besitzt, kann keine Sozialhilfe geltend machen.