Graubünden plant Steuer für Zweitliegenschaften
Nach dem Aus für den Eigenmietwert plant Graubünden eine neue Steuer für Zweitwohnungen. Damit sollen Millionenverluste für Kanton, Gemeinden und Kirchen ausgeglichen werden.
Die Bündner Regierung will die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung im kantonalen Recht umsetzen. Sie hat dazu am Donnerstag die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet, wie sie mitteilte. Kern der Vorlage ist eine neue Steuer, welche die erwarteten Einnahmeausfälle ausgleichen soll.
Steuer soll Millionenverluste ausgleichen
Durch den Wegfall des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften rechnet der Kanton mit jährlichen Mindereinnahmen von 40,5 Millionen Franken. Als Kompensation soll eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften eingeführt werden. Die Regierung schlägt dafür einen kantonalen Steuersatz von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwert vor.
Um diese unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften rechtlich abzusichern, soll die Kantonsverfassung angepasst werden. Die neue Bestimmung entspricht einer Regelung in der Bundesverfassung, die Volk und Stände am 28. September 2025 angenommen haben.
Auch Gemeinden und Kirchen betroffen
Die Gesetzesrevision soll es auch den Gemeinden und Kirchen ermöglichen, eine solche Steuer einzuführen. Bei den Gemeinden wird mit Einnahmeausfällen von schätzungsweise 32,5 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Die Kirchen verlieren gemäss Schätzungen insgesamt rund 4 Millionen Franken.