Gemeinderat Zürich zieht Urteil zum Trottoir-Parkieren weiter
Die Stadt Zürich will dafür kämpfen, dass Handwerker und Spitexangestellte auf dem Trottoir parkieren dürfen. Der Gemeinderat Zürich hat am Mittwoch beschlossen, den abschlägigen Entscheid des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Die Stimmbevölkerung hatte die neue Parkkartenverordnung im September 2025 angenommen. Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände hatten jedoch gegen Teile der neuen Parkkartenverordnung rekurriert. Sie befürchteten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Trottoirs den Weg versperren.
Danach hob der Bezirksrat die städtische Ausnahmeregelungen auf. Er befand, Sonderrechte für das Parkieren auf dem Trottoir verstiessen gegen Bundesrecht.
Das wollte der Zürcher Gemeinderat nicht hinnehmen und stimmte am Mittwoch mit 94 zu 22 Stimmen für einen Weiterzug des Urteils des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht. Sowohl Stadtrat als auch Gemeinderat fordern pragmatische Lösungen für das Gewerbe, Pflegepersonal und Notfalldienste.
Gericht soll Zuständigkeit klären
Wer in der Stadt arbeitet, soll für kurze Einsätze auf dem Trottoir halten dürfen, sofern keine regulären Parkplätze vorhanden sind und der Fussverkehr nicht blockiert wird. Aus Sicht der Ratsmehrheit schränkt der Bezirksrat die städtische Eigenständigkeit zu stark ein.
Es gelte nun zu klären, ob es um eine verkehrspolizeiliche Vorschrift nach Strassengesetz geht und der Bund dafür zuständig ist oder ob es beim Parkieren auf dem Trottoir um den gesteigerten Gemeingebrauch geht, dessen Regelung in die Zuständigkeit der Stadt Zürich fällt, erklärte Karin Rykart (Grüne).