Für die Arbeitslosenversicherung war die Ölkrise ein Katalysator
Fast hundert Jahre nach der Gründung der ersten Arbeitslosenkasse waren in den 70er-Jahren weniger als zwanzig Prozent aller Schweizer Arbeitnehmenden gegen Arbeitslosigkeit versichert. Erst die Ölkrise 1974 machte den Weg für ein Obligatorium frei.
Die Ölkrise traf die Schweizer Wirtschaft hart – und verlieh der Forderung nach einem Versicherungsobligatorium für Arbeitnehmende neuen Aufschwung. Anfang 1974 befasste sich unter dem Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga), Jean-Pierre Bonny, eine Expertenkommission mit der Revision der Arbeitslosenversicherung.
Die Schweizer Wirtschaft stand damals gerade auf dem Höhepunkt eines jahrzehntelangen Aufschwungs. Tatsächlich von Arbeitslosigkeit betroffen waren nur sehr Wenige: Ohne Arbeit waren zu dem Zeitpunkt nur 81 Personen gemeldet. Als Bonny dann wenige Monate später mit dem Abschlussbericht vor die Medien trat, hatte sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt drastisch verändert. Rasend schnell waren die Arbeitslosenzahlen im Herbst 1974 angestiegen – von 92 im September auf über 2000 im Dezember.
Während der wirtschaftliche Aufschwung in den Jahren zuvor den Willen zur Reform eher ausgebremst hatte, musste nun dringend eine Lösung her. Die Ölkrise hatte die Schweizer Wirtschaft mit ihrem Arbeitsmarkt hart getroffen. Die über 2,5 Millionen Arbeitnehmer waren darauf schlecht vorbereitet: Nur knapp zwanzig Prozent waren zu dem Zeitpunkt gegen Arbeitslosigkeit versichert – bei mehr als 150 verschiedenen Kassen.
Krise als Katalysator
Die erste private Unterstützungskasse wurde in der Schweiz bereits 1884 gegründet. Die erste öffentliche Kasse folgte 1893. Das damalige System war freiwillig organisiert und stark zersplittert. Rutschte eine Branche in eine Krise ab, gingen ihre Kassen ohne Risikoausgleich sofort ein. Und als Exportland trafen globale Wirtschaftskrisen die Schweiz besonders hart.
Bis 1975 leisteten diese Betriebs- und Branchenkassen einen Einkommensersatz – mit diesem konnten Arbeitnehmende einen temporären Erwerbsausfall zwar überbrücken, auf langfristige Veränderungen konnte das System bis zu seiner Reform aber nicht reagieren. Auch Prävention oder Umschulungen wurden nicht angeboten.