Firmen sollen Kirchen nur noch für soziale Dienste zahlen
Im Kanton Glarus sollen die Kirchensteuern der juristischen Personen nicht mehr für kultische Zwecke wie zum Beispiel Hochzeiten verwendet werden, sondern nur noch für soziale Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft. Das unterbreitet die Regierung dem Landrat in einer Revision des kantonalen Steuerrechts als Gegenvorschlag auf einen Memorialsantrag der Jungfreisinnigen. In diesem verlangt die junge FDP des Kantons, die Kirchensteuern für juristische Personen komplett abzuschaffen.
Verzicht auf Steuer könnte eine Finanzierungslücke aufreissen
Die Landeskirchen erbrächten viele soziale und kulturelle Leistungen, die der ganzen Bevölkerung zugutekämen, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit: «Zu erwähnen sind namentlich die Arbeit mit älteren Menschen, mit Familien, mit Jugendlichen, mit Fremden und mit Menschen am Rande unserer Gesellschaft.»
Weiter seien die Kirchgemeinden Eigentümerinnen vieler wertvoller Bauten, die der Allgemeinheit oft für Anlässe zur Verfügung stünden. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Gemeinden sowie der Freiwilligenarbeit, die in den Kirchgemeinden geleistet werde, würden die öffentlichen Finanzen entlastet. «Fallen die Kirchensteuern für juristische Personen weg, besteht die Gefahr, dass der Kanton und die Gemeinden die entstehende Angebots- und Finanzierungslücke füllen müssen.»
Juristische Personen tragen rund 15 Prozent zum Steuerkuchen bei
Laut Regierungsangaben erhoben die Kirchgemeinden 2014 bis 2018 im Durchschnitt 9,4 Millionen Franken Steuern pro Jahr. Davon entfielen 8 Millionen Franken oder rund 85 Prozent auf natürliche und 1,4 Millionen Franken auf juristische Personen.
Mit der «negativen Zweckbindung» darf dieses Geld nur noch für soziale Zwecke verwendet werden. Den entsprechenden Nachweis sollen die Landeskirchen in ihren Jahresberichten und Jahresrechnungen erbringen.