Europa verschärft mit Reform seine Asylpolitik
Die EU setzt ab Freitag eine «riesige Migrationsreform» um, wie sie der zuständige EU-Kommissar umschreibt. Auch die Schweiz übernimmt als Schengen- und Dublin-Mitglied Teile davon. Der Pakt könnte zur Aufhebung der Grenzkontrollen im Schengenraum führen.
Mit dem Asyl- und Migrationspakt soll das «europäische Haus» in Ordnung gebracht werden, wie es EU-Migrationskommissar Magnus Brunner vergangene Woche sagte. Mit dem Pakt wird die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik verfolgt.
Neu werden Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, an den Grenzen des Schengenraumes mit einem einheitlichen Überprüfungsverfahren identifiziert und registriert. Das Verfahren bestimmt, ob die Migrantinnen und Migranten einem Asylverfahren zugewiesen oder in ihr Ursprungsland zurückgewiesen werden.
Datenerfassung als Schlüsselfunktion
Das Überprüfungsverfahren erfolgt innerhalb von sieben Tagen. Dabei werden etwa Fingerabdrücke, biometrische Daten, Gesichtsbilder, das Geburtsdatum oder das Herkunftsland in der Datenbank Eurodac gespeichert.
Die Datenerhebung wurde somit ausgebaut, denn bis anhin wurden lediglich Fingerabdrücke erfasst. Zudem wurde das Mindestalter der betroffenen Personen von 14 auf sechs Jahre gesenkt.
Mit den zusätzlichen Daten könnten die erfassten Personen einfacher erkannt werden. Damit werde die Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der Länder für die Asylverfahren regelt, besser umgesetzt. Wenn Eurodac nicht funktioniere, dann könne der gesamte Pakt nicht vernünftig funktionieren, sagte die deutsche EU-Abgeordnete Lena Düpont am Mittwoch in Brüssel.
Die Schweiz setzt die Eurodac-Verordnung auch um. So müssten hierzulande die Behörden Daten zu Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, ebenfalls in die Datenbank einspeisen. Weiter können Personen, die bereits erfasst wurden, besser erkennt werden.