EU-Zwangsmassnahme: Whatsapp muss andere KI-Anbieter zulassen
Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst Whatsapp, KI-Assistenten anderer Anbieter in der EU wieder kostenlos zuzulassen. Der US-Konzern Meta, zu dem Whatsapp gehört, müsse die Massnahmen innerhalb von fünf Werktagen umsetzen, teilte die EU-Kommission mit.
Sie fürchtet ansonsten «ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden» für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten. Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Grossunternehmen herauszufordern. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstösst.
Whatsapp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. «Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit Whatsapp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird.» Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.
Andere Anbieter wurden ausgeschlossen
Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit Whatsapp verknüpfen. Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI («Meta AI») zur Verfügung stehe.
Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmassnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein. Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hiess es.
Meta drohen Strafen
Bei einem Verstoss gegen die Massnahmen drohen dem Konzern Bussgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Ausserdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.