Erbanfallsteuer soll individuell erhoben werden
In Graubünden soll die Nachlasssteuer künftig durch eine Erbanfallsteuer ersetzt werden. So sieht es zumindest eine Teilrevision des Steuergesetzes vor. Der Vorteil dieser Form: Der Steuersatz kann beispielsweise nach Verwandtschaftsgrad abgestuft werden. Das bedeutet, dass Eltern oder auch Erben des elterlichen Stammes tiefer besteuert werden. Für nicht-verwandte Erben dagegen wird der Steuersatz erhöht. So wird der Erbanteil jedes einzelnen Erben separat erhoben.
Bündner Erben sollen künftig weniger versteuern müssen
Erbanfallsteuer als richtig angesehen
Eine Minderheit der grossrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben habe gewisse Vorbehalte bezüglich Zeitpunkt der vorliegenden Teilrevision und der durch die Revision resultierenden steuerlichen Mindereinnahmen geäussert, wie es in einer Mitteilung des Kantons Graubünden heisst. Trotzdem sei man einstimmig auf das Geschäft eingetreten, da der Systemwechsel von der Nachlass- zur Erbschaftssteuer von allen Mitgliedern als richtig angesehen werde.
Meinungen gehen trotzdem auseinander
Gemäss Mitteilung gingen bei der inhaltlichen Beurteilung die Meinungen auseinander. Auf der einen Seite stehen Anträge, die den Kreis der von der Steuerpflicht befreiten Personen erweitern möchte, wie es heisst. Auf der anderen Seite seien Anträge platziert worden, welche die Steuersätze erhöhen möchten, um die Steuerausfälle, welche durch die vorliegende Teilrevision entstehen würden, etwas abzufedern.
Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2019 behandeln.