«Endlich unternehmerische Freiheit» – das sagt die Bündner Hotellerie zur Lex Booking
Online-Buchungsportale sollen in Zukunft den Hotels keine Mindestpreise für ihre Zimmer mehr diktieren dürfen. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Momentan dürfen Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Webseite nicht günstiger anbieten als auf den Buchungsplattformen. So ist es vertraglich geregelt. Und genau das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. «Mit der neuen gesetzlichen Regelung hätten die Hotels endlich unternehmerische Freiheit», sagt Jürg Domenig, Geschäftsführer von Hotellerie Suisse Graubünden (HSGR). Ein Verbot dieser Preisbindungsklauseln würde es den Hotels ermöglichen, den eigenen Direktvertrieb zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Schweiz ist diesbezüglich im Hintertreffen: Die Nachbarländer Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich haben die besagten Klauseln bereits verboten.
Bündner Betriebe setzen vermehrt auf Buchungsportale
Die sogenannte Lex Booking kommt beim Schweizer Branchenverband Hotellerie Suisse gut an. Man begrüsse die Stossrichtung des bundesrätlichen Umsetzungsvorschlags, schreibt er in einer Mitteilung. Der Verband verlangt aber Präzisierungen. Er will auch Verfügbarkeits- und Konditionsparitätsklauseln verboten sehen. Dies um «die massiven Abhängigkeiten zu reduzieren, die Verhandlungsmacht der Betriebe zu stärken sowie Innovationen zu fördern».