Einsparungen treffen Bewohnende von St. Galler Pflegeheimen
Die St. Galler Regierung hat am Donnerstag die Massnahmen eines weiteren Sparpakets mit Kürzungen von 60 Millionen Franken bekanntgegeben. Betroffen sind das Staatspersonal oder die Bewohnenden von Pflegeheimen. Das ÖV-Angebot wird reduziert.
Dieses weitere Sparpaket sei aus Sicht der St. Galler Regierung «nicht notwendig», betonte Finanzchef Marc Mächler (FDP) am Donnerstag. Eine Wahl gab es aber nicht: Es handelt sich um einen Auftrag, den die drei bürgerlichen Fraktionen durchgesetzt hatten.
Die ersten Stellungnahmen von FDP, Mitte-EVP und SVP zu den 57 Massnahmen fallen eher ungnädig aus. Es handle sich «um zahlreiche Scheinmassnahmen», kritisierte etwa die SVP. Die Mitte bemängelte, dass keine Akzente gesetzt würden. Das «Giesskannenprinzip» sei nicht zweckmässig. Die SP forderte hingegen den «Übungsabbruch».
Mehrere der Massnahmen im Paket dürften umstritten sein. Dazu gehören Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen (EL). Konkret geht es um die persönlichen Auslagen der Bewohnenden von Alters- oder Pflegeheimen. Darunter fallen Ausgaben für individuelle Kosmetikprodukte, neue Kleider, besondere Konsumationen in der Cafeteria oder Geschenke. Mit der Reduktion des dafür vorgesehenen Pauschalbetrags sollen jährlich 3 Millionen Franken eingespart werden.
Das sei ein Vorschlag, «der weh tut», räumte Mächler gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein. Die persönlichen Auslagen gehörten aber zu den wenigen EL-Leistungen, die der Kanton überhaupt beeinflussen könne.
Schon einmal vorgeschlagen
Eine ähnliche Massnahme sei bei einem früheren Entlastungspaket schon einmal vorgeschlagen worden, wusste der Finanzchef. Doch dann sei dagegen das Referendum ergriffen worden. Der Unterschied: Damals wären auch Menschen mit Behinderung betroffen gewesen. Dieses Mal beschränkte man sich auf die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen.