Ehemaliger Kassier bringt Lokalhistoriker vor Gericht
Vor Gericht stand am Donnerstag ein 73-jähriger Bündner, der als Lokalhistoriker und Autor schon vier Bücher über seinen Heimatort geschrieben hat und seit 1996 auch zweimal jährlich ein Informationsblatt über das kleine Bergdorf herausgibt. In dem Mitteilungsblatt, welches er im April 2018 veröffentlicht hatte, schrieb er unter anderem, weitergehende gründliche Recherchen hätten bestätigt, was er schon in seinem Buch festgehalten habe: Dass sich der Gemeindekassier der 1970er- und 1980er-Jahre Provisionen für den Einzug von Geldern Dritter, die früher in die Gemeindekasse flossen, selber ausbezahlt habe.
Anzeige erstattet
Dies liess der damalige Gemeindekassier, ein entfernter Verwandter des Autors, nicht auf sich sitzen. Er erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Graubünden führte eine Untersuchung durch und erhob Anklage wegen mehrfacher übler Nachrede. Am Donnerstag kam es in Chur vor dem Regionalgericht Plessur zum Prozess. Er sei überzeugt, dass er die Wahrheit geschrieben habe. Dies sei aus öffentlich zugänglichen Dokumenten ersichtlich, erklärte der Beschuldigte. Das Gericht befragte auch einen Zeugen, einen ehemaligen Revisor des damaligen Gemeindeinspektorats. Dieser hielt fest, dass aus der Buchhaltung der Gemeinde keine Unregelmässigkeiten ersichtlich gewesen seien, ansonsten die Behörde eingeschritten wäre.
In der Anklageschrift hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Beschuldigte mit seinen Äusserungen den Gemeindekassier der Veruntreuung von Gemeindegeldern sowie der Geldgier bezichtigt habe. Damit habe er den Kassier eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, welches geeignet sei, dessen Ruf zu schädigen. Die Staatsanwaltschaft beantragte schriftlich einen Schuldspruch und forderte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 180 Franken, bedingt aufgeschoben auf eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem verlangte sie eine Busse von 1400 Franken.