Diese Änderungen treten am 1. September in der Schweiz in Kraft
Der Kanton Bern ändert das Datenschutzgesetz und im Kanton Basel-Stadt wird das Lohnmassnahmenpaket umgesetzt. Diese und weitere Änderungen treten in der Schweiz ab dem 1. September in Kraft.
DATENSCHUTZ: Im Kanton Bern tritt im September 2026 das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft. Mehr als 1000 Berner Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften unterstehen damit direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde. Die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten ihre Datenschutzstellen.
LÖHNE: Im Kanton Basel-Stadt wird das vom Grossen Rat beschlossene Lohnmassnahmenpaket für die Verwaltung mehrheitlich ab dem 1. September umgesetzt. Das Paket umfasst in erster Linie eine Anhebung der Einstiegslöhne, Lohnmassnahmen bei der Kantonspolizei und eine Erhöhung der Geldzulagen, wie es heisst. Die Anpassung des Teuerungsausgleichs für alle Lohnklassen folgt per 1. Januar 2027. Das Paket sieht jährliche Mehrausgaben von 18 Millionen Franken vor, plus eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken. Der Grosse Rat hatte die Gelder sowie die entsprechenden Gesetzesänderungen im Mai in zweiter Abstimmung bewilligt. Davor hatte das Parlament im April über die Vorlage befunden und ein grösseres Paket beschlossen – die Abstimmung musste aber wegen einer nicht gezählten Stimme wiederholt werden.
BUNDESANWALTSCHAFT: Mit dem neuen Reglement über die Organisation und Verwaltung per 1. September 2026 modernisiert die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Struktur. Es stellt die BA organisatorisch, personell und verfahrenstechnisch neu auf. Ziel der Reform ist eine effizientere Verfahrensführung und die gezielte Spezialisierung auf moderne Phänomene wie Cybercrime und Krypto-Delikte.