Die Stadt Zürich setzt neue Regeln für Business-Apartments um
Die vom Bundesgericht bestätigte Regelung für kommerzielle Kurzzeitunterkünfte wie Airbnb und Business-Apartments in der Stadt Zürich gilt per sofort. Für die Umsetzung schafft die Stadt fünf zusätzliche Stellen.
Damit dürfen befristet vermietete Wohnungen wie Airbnb-Unterkünfte oder Business-Apartments nicht mehr dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden, wenn sie regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden. Dies teilte der Stadtrat am Dienstag mit. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen solche Nutzungen melden.
Ausgenommen von der Regelung sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, wie der Stadtrat schreibt. Er betont: «Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte.»
Baugesuche erforderlich
Mit der vom Bundesgericht bestätigten und nun in Kraft tretenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) muss die Bauherrschaft ab sofort mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Auch für Nutzungsänderungen, etwa wenn eine Wohnung in ein Business-Apartment umgewandelt wird, ist ein Baugesuch erforderlich – auch wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen.
Laut der Stadt sind viele Vorbereitungsaufgaben bereits erfolgt. Nun werde mit der Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen sowie der Prüfung der Baugesuche auf die neue Vorschrift hin gestartet, heisst es.
Wegen des grossen öffentlichen Interesses an Kurzzeitvermietungen rechnet der Stadtrat insbesondere zu Beginn mit zahlreichen Anzeigen, wie er schreibt. Deshalb bewilligt er für deren Bearbeitung mit einem dringlichen Nachtragskredit fünf zusätzliche Vollzeitstellen für drei Jahre. Diese sollen im vierten Quartal 2026 zur Verfügung stehen.