Deutliche Zustimmung zum St. Galler Kita-Gesetz
Mit der Zustimmung zum Kita-Gesetz am Sonntag kann im Kanton St. Gallen die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vereinheitlicht werden. Bisher gab es grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden.
Die Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen bewilligten die Gesetzesänderung mit 103'378 Stimmen (57,8 Prozent) gegen 75'477 Stimmen (42,2 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 56,4 Prozent.
Ziel des Kita-Gesetzes ist eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in den Gemeinden.
Bisher gab es für die Eltern je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen. Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die für die Förderung vorgesehenen Mittel einsetzen. Einige vergünstigten die Betreuungskosten, andere weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungsschlüssel.
Künftig wird es im ganzen Kanton «ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen geben. Den Kommunen ist es allerdings freigestellt, darüber hinaus weitere Leistungen anzubieten.
Die Regierung hat angekündigt, dass für die Eltern die Überprüfung einer Berechtigung für Vergünstigungen möglichst unbürokratisch ablaufen soll.
Einfache Abwicklung angekündigt
Für die Abklärungen ist eine elektronische Plattform geplant. Dort können automatisch Einkommen und Vermögen aus den Steuerdaten des Kantons abgerufen werden. Das bedeute, dass die Eltern «meist keine zusätzlichen Dokumente einreichen» müssten, heisst es in den Abstimmungsunterlagen. Die Fördergelder werden danach direkt an die Kita-Anbieter überwiesen. Diese stellen dann den Eltern eine Rechnung mit einem reduzierten Betrag aus.
Mit dem Ja zum Kita-Gesetz habe die Bevölkerung den seit 2020 eingeschlagenen Ausbau der Kinderbetreuung bestätigt, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Sonntag.