Das sagt Ihr zum Entscheid des Bundesgerichts
Vergangene Woche hat das Bundesgericht mitgeteilt, dass ein durchgehender Wanderweg durch die Rheinschlucht aus Gründen des Umweltschutzes kaum realisierbar ist. Ganz zum Ärger von Surselva Tourismus. Kevin Brunold, Geschäftsführer Surselva Tourismus, reagierte auf den Entscheid enttäuscht: «Der Eingriff in die Natur wäre aus unserer Sicht vertretbar gewesen». Die Ruinaulta sei nämlich ein zentrales Element für die Entwicklung des Sommertourismus, ein Leuchtturmprojekt also. «Wenn am Ende die Rahmenbedingungen selbst für den sanften Tourismus vom Bundesgericht gestaltet werden, dann ist die Politik gefordert, Gegensteuer zu geben», so Brunold.
Bundesgericht gegen Wanderweg in der Rheinschlucht
Manche finden den Entscheid schlecht...
Brunold steht mit seiner Meinung aber nicht alleine dar. Wir haben nämlich bei unserer Community nachgefragt und viele von unseren Leserinnen und Leser teilen die Ansichten von Brunold.
Martin D.* schreibt beispielsweise in seinem Kommentar: «Unverständlich. Die Natur muss erlebbar sein, um den sorgsamen Umgang aufzuzeigen. Es hätten Rancher eingesetzt werden können. Für den Tourismuskanton sind solche Erlebnisse wichtig.» Auch Pirmin L.* kann den Bundesentscheid nicht nachvollziehen: «Innovative Ideen, welche von der einheimischen Bevölkerung getragen werden, werden wieder mal ignoriert. Das ist sehr schade und eine weitere Frechheit gegenüber den Bergkantonen.»
Eine Tatsache, die viele Personen in Zusammenhang mit dem Bundesentscheid nicht verstehen können, ist, dass die Rhätische Bahn (RhB) durch das Gebiet fahren darf. Nestor W.* meint: «Solange auch die RhB durchfahren kann, um die Leute bis ins Wallis zu bringen, sollte es doch auch eine Möglichkeit für Wanderer geben, um den Weg zu geniessen. Martin S.* schätzt die Lage gleich ein: ‹Dann muss nun die RhB auch irgendwo anders durchfahren.›