Bund erteilt Abschussbewilligung: Das Beverinrudel wird schrumpfen
Wie der Kanton Graubünden am Freitag mitteilte, hat das Bundesamt für Umwelt den Abschuss von zwei Jungtieren aus dem Beverinrudel bewilligt. Das Ziel des Kantons bleibe jedoch die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92 im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung.
Vergangenes Wochenende hatten Wölfe eine Mutterkuh am Schamserberg angegriffen und getötet. Am Mittwochabend hatte das Rudel auf der Alp Nera am Schamserberg zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen und sie so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Beide Angriffe können dem Beverinrudel zugeordnet werden. Sie würden eine besorgniserregende Verhaltensentwicklung des Rudels aufzeigen, auf die reagiert werden müsse, schreibt der Kanton weiter.
Um Wolfsrudel durch Abschüsse regulieren zu können, muss nach Bundesrecht eine Schadensschwelle überschritten werden und das jeweilige Rudel muss Nachwuchs erhalten haben. Gemäss Mitteilung war die Schadensschwelle bereits vor den beiden aktuellen Vorfällen erreicht. Nun gebe es auch konkrete Hinweise darauf, dass das Beverinrudel in diesem Jahr Nachwuchs erhalten habe. Als dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe und zur Stärkung der Abwehr von Schäden und Nachteilen zulasten von Landwirtschaft, Tourismus und Bevölkerung vor Ort hat Mario Cavigelli, Vorsteher des Bündner Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität nun den Abschuss von zwei Jungtieren des Rudels angeordnet. Die Massnahme wird vom Bundesamt für Umwelt gestützt.
Ganzes Rudel im Visier
Wie es weiter heisst, ist es dem Kanton ein grosse Anliegen, dass weitere Regulationsabschüsse möglichst zeitnah möglich sind. Er will insbesondere auch das Vatertier M92, von dessen Verhalten die Angriffe ausgehen, töten und im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung letztlich das gesamte Beverinrudel entfernen lassen.
Naturschutzorganisationen befürworten Wolfabschuss
Die Handlungsfreiheit des Kantons ist dabei allerdings rechtlich beschränkt (Eidgenössische Jagdgesetzgebung; Richtlinien des Bundesamts für Umwelt; Anwendbarkeit der Polizeigeneralklausel). Beim aktuellen Wolfsbestand und angesichts der unterschiedlichen Verhaltensentwicklungen von Wölfen fordert der Kanton Graubünden deshalb auch ganz grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, einzelne problematische Rudel entfernen zu können. Der Kanton wird sich dafür auch im Rahmen der angestossenen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen auf Bundesebene mit aller Entschlossenheit einsetzen. (red)