Ausserrhoder Kantonsrat verlangt Änderung im Wahlrecht
Mit 39 Stimmen hat der Ausserrhoder Kantonsrat eine Motion zur Änderung des Wahlverfahrens für Nationalräte für erheblich erklärt. Künftig soll nicht mehr das relative Mehr genügen. Eine Standesinitiative soll dazu in Bern eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte anstossen.
An der Kantonsratsitzung im Ausserrhoder Parlament stand am Montagvormittag unter anderem die Motion «Anpassung Wahlverfahren des Nationalrates in Wahlkreisen mit nur einem Nationalratssitz» an.
Bundesgesetz soll angepasst werden
Zu diesem Zweck sollte der Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Standesinitiative beauftragt werden. Diese zielt auf eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) ab, «um das Mehrheitswahlverfahren in Kantonen mit nur einem Nationalratssitz so anzupassen, dass gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht».
Erreiche keine Person das absolute Mehr, sei zeitnah ein weiterer Wahlgang mit relativem Mehr durchzuführen. Bleibe im zweiten Wahlgang eine Einerkandidatur übrig, solle eine stille Wahl erlaubt sein.
Gemäss Motion wählen Kantone – so auch Appenzell Ausserrhoden – mit nur einem Nationalratssitz diesen bisher in einer Mehrheitswahl mit relativem Mehr und dementsprechend nur einem Wahlgang. Wer am meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Ein solches Wahlverfahren kennen ausser Ausserrhoden noch fünf weitere Kantone: Appenzell Innerrhoden, Uri, Obwalden, Nidwalden und Glarus. Das sei der demokratischen Kultur nicht förderlich.
Rückhalt der Nationalräte soll gestärkt werden
Motionärin Regula Ritter (GLP) aus Herisau begründete die Motion im Kantonsrat. Es gehe um die Änderung des Status quo und eine Anpassung an das übliche Majorzsystem. Wenn mehrere gute Kandidaturen vorhanden seien, könne das Wahlergebnis stärker von der Aufteilung der Stimmen als von der Unterstützung abhängig sein. Mit dem heutigen System habe man einen demokratischen Zielkonflikt.