Angeblicher Lukaschenko-Scherge muss vor St. Galler Kantonsgericht
Ein angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit muss sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht in St. Gallen verantworten. Der heute 48-jährige Belarusse soll im Auftrag des Regimes von Alexander Lukaschenko an drei Ermordungen beteiligt gewesen zu sein.
Der Belarusse musste sich bereits im Herbst 2023 vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Der Prozess fand internationale Beachtung und wurde von rund 30 Medienschaffenden aus dem In- und Ausland sowie mehreren Menschenrechtsorganisationen vor Ort verfolgt.
Der Beschuldigte gab bei seinem Asylantrag 2019 an, im Auftrag des Regimes von Machthaber Lukaschenko im Jahr 1999 an den Ermordungen von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein – darunter der ehemalige Innenminister Juri Sacharenko. Auch hatte er die Taten in verschiedenen Medien detailliert geschildert.
Schweizer Justiz-Premiere
Hinter der Anzeige stehen zwei Töchter von damals verschwundenen Oppositionspolitikern sowie Trial International, eine Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Sitz in Genf.
Juristisch dreht sich der Prozess um den Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens, der seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankert ist. Der Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Demnach kann auch hierzulande jemand angeklagt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Es handelt sich um die erste Anklage dieser Art in der Schweiz.
Erstinstanzlicher Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Kreisgericht für den Beschuldigten eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr bedingt. Die Erstinstanz sprach den Mann jedoch vollumfänglich frei. Gewisse Schilderungen seien schlicht absurd, begründete der vorsitzende Richter das Urteil. Der Sachverhalt sei nicht erwiesen. Der Beschuldigte habe sich sowohl im Asylverfahren als auch in der Befragung durch die Staatsanwaltschaft und vor Gericht mehrfach in Widersprüche verstrickt.