Parlamentsgegner gehen mit Stadt auf Konfrontationskurs
Die Vorwürfe wirken auf den ersten Blick happig. Die Gemeindekanzlei von Rapperswil‑Jona verwehre dem Gegenkomitee zum Stadtparlament, ihre Argumente darzulegen. Konkret geht es um das Abstimmungsbüchlein, das im Vorfeld der Urnenabstimmung vom 12. März in die Haushalte verteilt wird.
Das Nein-Komitee möchte seine Gegenargumente in diesen Stimmunterlagen einbringen. Gemäss Medienmitteilung vom Montag hat das Komitee wiederholt diese Bitte an die Stadt herangetragen. «Der Stadtrat hat sich dagegen mehrfach und eisern gewehrt», schreibt das Komitee.
Was ist da los? «Das Vorgehen basiert auf den geltenden rechtlichen Grundlagen», sagt Andrea Frei, Leiterin Kommunikation der Stadt. Sie zitiert dazu das St. Galler Gemeindegesetz. Dieses lege in Artikel 71 fest, dass den Stimmberechtigten vor jeder Abstimmung über eine Sachvorlage das Gutachten des Rates bekannt zu geben sei. Gegenargumente seien ausschliesslich einem Initiativ- oder Referendumskomitee vorbehalten. Diese könnten eine kurze und sachliche Stellungnahme verfassen.
Bei der Vorlage zum Stadtparlament handelt es sich aber nicht um eine Initiative oder ein Referendum. Sondern der Stadtrat beantragt eine Änderung der Gemeindeordnung. Folglich gebe es auch kein Initiativ- oder Referendumskomitee. «Die Stadtkanzlei hat dies auf Anfrage aus den Reihen des Nein-Komitees auch wiederholt dargelegt», sagt Frei. Ein Gesprächsangebot mit Stadtpräsident Martin Stöckling sei ebenfalls unterbreitet worden. Es wurde bis anhin nicht wahrgenommen.
Komitee sicherte sich rechtlich ab
Laut Parlamentsgegner Robert Hegner liegt der Verzicht auf das Gespräch daran, dass das Komitee «in dieser wichtigen Sache ein verbindliches, schriftliches Statement von der Stadt erhalten» wollte. «Nachdem in verschiedenen Mails mit der Stadtkanzlei nicht auf unsere Argumente eingegangen wurde, haben wir zunächst rechtliche Abklärungen getroffen», sagt Hegner auf Anfrage.