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Schweiz & Welt

Bundesrichter lassen das Bistum Chur ins Leere laufen

Südostschweiz
30.01.2019, 12:00 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Die Beratungsorganisation Adebar wird jährlich mit einem finanziellen Beitrag von der Katholischen Landeskirche Graubünden unterstützt. Dies stehe klar im Widerspruch zum katholischen Glauben, sagt das Bistum Chur. Denn die Organisation verfolge überwiegend Tätigkeiten, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar seien. Sie berät ihre Klienten beispielsweise in Sachen Familienplanung, Verhütung, Sexualität Partnerschaft und Schwangerschaftsabbruch.

Nun steht fest: Die Katholische Landeskirchen Graubünden dürfen Adebar sehr wohl finanziell unterstützen. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung letztinstanzlich gefällt.

Der Protest des Bistums Chur gegen die Unterstützung durch die Katholische Landeskirche wurde bis vor das Bundesgericht gezogen, doch der Ursprung liegt bereits einige Zeit zurück:

Ende 2011:

  • Das Corpus Catholicum (Katholische Landeskirche Graubünden) hat entschieden, die Beratungsstelle Adebar jährlich mit 15‘000 Franken zu unterstützen.
  • Generalvikar Martin Grichting protestiert im Namen von Bischof Vitus Huonder gegen diese finanzielle Unterstützung.
  • Der Protest ist beim Corpus Catholicum abgeblitzt.

November 2012:

  • Grichting reicht Beschwerde gegen die Ablehnung des Corpus Catholicums ein.

Oktober 2013:

  • Die Beschwerde wird abgelehnt. Das Bistum reicht daraufhin Rekurs beim Bündner Verwaltungsgericht ein.

Dezember 2014:

  • Teilerfolg des Bistums Chur vor dem Verwaltungsgericht. Die Rekurskommission habe sich nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst und somit kein rechtliches Gehör gewährt.
  • Grichting Beschwerde muss neu beurteilt werden.

Dezember 2017:

  • Das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts wird zu einer Niederlage für das Bistum Chur. Die Beschwerdeführer würden nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt.

Februar 2018:

  • Das Bistum teilt mit, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht akzeptiert wird. Das Bistum Chur reicht beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid ein.

Adebar: Bischof Huonder geht vor Bundesgericht

Januar 2019:

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bistums Chur nun letztinstanzlich abgewiesen.

 

Quelle: Endstation Bundesgericht

 

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