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Endstation Bundesgericht

Seit Jahren verweigert das Bistum Chur finanzielle Unterstützung für die Beratungsstelle Adebar. Der Rückblick auf eine unendliche Geschichte.

Pierina
Hassler
28.02.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Langer Weg: Bischof Vitus Huonder (links) und Generalvikar Martin Grichting (Mitte) wollen nicht, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsstelle Adebar finanziell unterstützt.
Langer Weg: Bischof Vitus Huonder (links) und Generalvikar Martin Grichting (Mitte) wollen nicht, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsstelle Adebar finanziell unterstützt.
MARCO HARTMANN

Was jetzt auf den Tischen der Bundesrichter in Lausanne bearbeitet werden muss, hat seinen Ursprung bei der Katholischen Landeskirche Graubünden.

Deren Parlament, das Corpus Catholicum, hat Ende 2011 entschieden, die Beratungsstelle Adebar mit jährlich 15 000 Franken zu unterstützen. Adebar berät unter anderem ihre Klienten in Sachen Familienplanung, Verhütung, Sexualität Partnerschaft und Schwangerschaftsabbruch.

Generalvikar Martin Grichting protestierte im Namen von Bischof Vitus Huonder gegen die finanzielle Unterstützung für Adebar. Es gehe nicht an, dass die Landeskirche einer Institution helfe, die mit der Abtreibungsbegleitung gegen die Grundsätze der katholischen Kirche verstosse.

Das Corpus Catholicum liess ihn abblitzen. Die Zuwendungen für Adebar wurden nicht gestrichen. Der Streit Bistum gegen Kirchenparlament nahm so seinen Anfang.

Rekurs beim Verwaltungsgericht

Im November 2012 reichte Grichting Beschwerde gegen die Ablehnung des Corpus Catholicum ein. Es gehe nicht um den Betrag, sondern um die Symbolwirkung, sagte Giuseppe Gracia, Mediensprecher des Bistums Chur, in der «Südostschweiz».

Man wolle nicht mit einer Fachstelle, die Abtreibungen als legitime Option betrachte, in Verbindung gebracht werden. Aber auch Themen wie beispielsweise die Verhütung entsprächen nicht der Vorstellung der katholischen Kirche.

Grichtings Beschwerde wurde im Oktober 2013 abgelehnt. Der Generalvikar insistierte und reichte Rekurs beim Bündner Verwaltungsgericht ein. Das Bistum liess damals verlauten, der Weiterzug sei umso mehr geboten, als die Rekurskommission in ihrer Entscheidung nicht auf die detaillierte Kritik des Bistums am Beschwerdeentscheid des Corpus Catholicum eingegangen sei.

Kein rechtliches Gehör

Im Dezember 2014 erzielte das Bistum Chur vor Verwaltungsgericht einen Teilerfolg. Laut den Richtern hat sich die Rekurskommission nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst und somit kein rechtliches Gehör gewährt. Grichtings Beschwerde musste neu beurteilt werden.

Damals äusserte sich Adebar-Vorstandsmitglied Andrea Bäder optimistisch. «Wir sind zuversichtlich, dass der Entscheid letztlich zugunsten der Katholischen Landeskirche und damit auch zugunsten von Adebar ausfallen wird.»

Überspannt und konstruiert

Adebar darf weiterhin zuversichtlich sein: Letzten Dezember hat das Bündner Verwaltungsgericht sein Urteil in Sachen römisch-katholische Kirche/Diözese Chur gegen Katholische Landeskirche Graubünden gesprochen: Das Bistum Chur erfährt eine Niederlage. Die Richter befanden, es sei nicht erkennbar, in welcher Art und Weise die Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums und seiner Exponenten durch die Unterstützung von Adebar eingeschränkt würde.

Die Beschwerdeführer würden nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt. Sämtliche vom Bistum vorgebrachten Rügen seien nicht zutreffend, manche gar überspannt und konstruiert, so das Bündner Verwaltungsgericht.

Gestern teilte das Bistum mit, man akzeptiere das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht und ziehe es an das Bundesgericht weiter. Dieses Urteil werde man selbstverständlich akzeptieren. Sollte das Bistum aber nicht recht bekommen, müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneide.

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