SVP will AHV-Renten im Ausland kürzen – auch Schweizer wären betroffen | Südostschweiz
Panorama
SVP will AHV-Renten im Ausland kürzen – auch Schweizer wären betroffen
Die SVP fordert strengere AHV-Regeln: Renten im Ausland sollen an die Kaufkraft angepasst, Zuzüger stärker belastet werden. Betroffen wären auch Schweizer im Ausland.
Wer nur kurze Zeit in der Schweiz gearbeitet hat, soll künftig nicht mehr so schnell Anspruch auf eine AHV-Rente erhalten. Das fordert die SVP in ihrer Stellungnahme zur geplanten Reform AHV 2030. Die Partei will die notwendige Beitragsdauer von einem auf fünf Jahre erhöhen. Für ausländische Personen, die erst nach ihrem 30. Geburtstag in die Schweiz ziehen, sollen zudem höhere AHV-Beiträge gelten.
AHV-Rente im Ausland soll der Kaufkraft angepasst werden
Die SVP verlangt, dass ins Ausland überwiesene AHV-Renten künftig die Kaufkraft im Wohnsitzstaat berücksichtigen. Die Partei argumentiert, dass derselbe Frankenbetrag in einem Land mit tiefen Lebenshaltungskosten erheblich mehr wert sei als in der Schweiz.
Wie eine solche Berechnung konkret aussehen würde, lässt die Partei allerdings offen. Es gibt bisher weder feste Kürzungssätze noch eine Liste von Ländern, in denen tiefere Renten ausbezahlt werden sollen.
Für Auslandschweizer könnte die Forderung dennoch erhebliche Folgen haben. Wer während Jahrzehnten in der Schweiz gearbeitet und AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält seine Altersrente heute grundsätzlich auch dann, wenn er nach der Pensionierung ins Ausland zieht.
Nach dem Vorschlag der SVP könnte nicht mehr allein der erworbene Rentenanspruch über die Höhe entscheiden. Auch der spätere Wohnort würde eine Rolle spielen.
Auch Auslandschweizer könnten weniger Geld erhalten
Gemäss der AHV-Statistik des Bundes wurden Ende 2025 rund 817'000 Schweizer Altersrenten an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlt. Rund 17 Prozent davon gingen an Schweizer Staatsangehörige. Das entspricht ungefähr 139'000 Personen.
Die meisten ins Ausland überwiesenen Altersrenten gehen nach Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien und Portugal. Dazu gehören ehemalige Grenzgänger, zurückgewanderte ausländische Arbeitskräfte und Schweizer, die nach der Pensionierung ins Ausland gezogen sind.
Die Einführung einer kaufkraftabhängigen Rente dürfte rechtlich kompliziert werden. Bei Personen aus der EU und der EFTA gelten internationale Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen. Auch verschiedene Sozialversicherungsabkommen regeln, unter welchen Bedingungen Schweizer Renten ins Ausland ausbezahlt werden.
Die SVP verlangt deshalb zusätzlich, bestehende Abkommen neu auszuhandeln und künftig keine weiteren Vereinbarungen abzuschliessen, die lebenslange Schweizer Renten ohne Kaufkraftanpassung im Ausland vorsehen.
Anspruch auf AHV erst nach fünf Beitragsjahren
Heute entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Schweizer Altersrente, wenn einer Person während mindestens eines vollständigen Jahres AHV-Beiträge angerechnet werden können.
Die SVP hält diese Mindestdauer für zu kurz und möchte sie auf fünf Jahre erhöhen. Diese fünf Jahre sollen nach den Vorstellungen der Partei durch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz erreicht werden.
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder vom Gemeinwesen übernommene Mindestbeiträge sollen für die notwendige Mindestdauer nicht mehr genügen. Erst nach fünf Beitragsjahren aus einer Erwerbstätigkeit sollen bestimmte weitere Gutschriften berücksichtigt werden können.
Die Erhöhung würde vor allem Personen treffen, die nur wenige Jahre in der Schweiz arbeiten und das Land anschliessend wieder verlassen.
Ein Beitragsjahr bringt heute keine volle Rente
Die Forderung bedeutet nicht, dass Personen nach einem einzigen Arbeitsjahr heute automatisch dieselbe Rente erhalten wie jemand, der sein gesamtes Berufsleben in der Schweiz verbracht hat.
Die Höhe der AHV-Rente richtet sich bereits heute nach der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Eine Vollrente erhält nur, wer vom 20. Altersjahr bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge bezahlt hat.
Fehlt ein Beitragsjahr, wird die Rente in der Regel um mindestens 2,3 Prozent gekürzt. Wer nur wenige Jahre in der Schweiz versichert war, erhält dementsprechend lediglich eine Teilrente.
Später zugezogene Ausländer sollen mehr einzahlen
Eine weitere Forderung betrifft ausländische Staatsangehörige, die erst im späteren Erwachsenenalter in die Schweiz ziehen. Nach den Vorstellungen der SVP sollen ihre AHV-Beitragssätze abhängig vom Alter bei der Einreise steigen.
Die Partei nennt folgende mögliche Zuschläge:
ein Prozentpunkt bei einem Zuzug zwischen 31 und 40 Jahren
zwei Prozentpunkte zwischen 41 und 50 Jahren
drei Prozentpunkte bei einem Zuzug ab 51 Jahren
An den späteren Versicherungsleistungen soll sich in diesem Modell grundsätzlich nichts ändern. Noch offen ist allerdings, wie ein solcher Zuschlag genau ausgestaltet und zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt würde.
Die SVP begründet die Forderung damit, dass Personen, die erst spät in die Schweiz ziehen, weniger Jahre in die AHV einzahlen als Menschen, die hier ihr gesamtes Berufsleben verbringen.
SVP will auch die AHV-Kinderrenten abschaffen
Zum Forderungskatalog gehört ausserdem die Abschaffung der sogenannten Alterskinderrenten. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Altersrente ausbezahlt, wenn Rentnerinnen oder Rentner Kinder haben.
Die SVP sieht insbesondere bei Zahlungen ins Ausland ein erhöhtes Missbrauchsrisiko. Nach Ansicht der Partei sollten familienpolitische Leistungen nicht über die Altersvorsorge finanziert werden.
Die geforderte Abschaffung würde allerdings nicht nur Personen im Ausland betreffen, sondern grundsätzlich auch Rentnerfamilien in der Schweiz.
Noch ist keine Rentenkürzung beschlossen
Bei den Vorschlägen handelt es sich um Forderungen der SVP im Rahmen der Vernehmlassung zur Reform AHV 2030. Die Vernehmlassung endete am 11. September 2026. Das Eidgenössische Departement des Innern wertet die eingegangenen Stellungnahmen nun aus.
Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage vorzulegen. Welche Forderungen aus der Vernehmlassung darin tatsächlich aufgenommen werden, ist noch offen.