13.AHV-Rente: Diese Rentner sollen plötzlich leer ausgehen
Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Doch noch bevor das zusätzliche Geld erstmals auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner landet, gibt es bereits politischen Streit darüber, wer die Zahlung künftig alles erhalten soll. Ein Vorstoss im Bundesparlament fordert, den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Betroffen wären Menschen, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben.
Auslandschweizer sollen von der 13. AHV-Rente ausgeschlossen werden
Hinter der Forderung steht der Neuenburger SVP-Nationalrat Didier Calame. Seine Motion sieht vor, die zusätzliche AHV-Zahlung künftig ausschliesslich Personen zukommen zu lassen, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
Damit könnten unter anderem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihren Anspruch auf die 13. AHV-Rente verlieren. Auch anspruchsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die ausserhalb der Schweiz leben, könnten betroffen sein.
Calame begründet seinen Vorstoss mit den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Die zusätzliche Rente solle seiner Ansicht nach insbesondere Menschen zugutekommen, die mit dem hohen Schweizer Preisniveau, Mieten und Krankenkassenprämien konfrontiert seien.
Wer seine Rente dagegen in einem Land mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten beziehe, sei dieser Belastung nicht in gleichem Masse ausgesetzt. Gleichzeitig verspricht sich der Nationalrat von einer Beschränkung Einsparungen für die AHV.

