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Panorama

Mutmasslicher Täter von Aarau: Das ist aktuell über den 43-Jährigen bekannt

Der mutmassliche Schütze von Aarau ist ein 43-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Jura. Über sein Motiv und seine persönlichen Verhältnisse ist bislang nur wenig gesichert bekannt.
David Hahn

Nach der tödlichen Schiesserei an einer Raveparty im Aarauer Schachen sitzt ein 43-jähriger Mann in Untersuchungshaft. Die Behörden gehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, den gesuchten Einzeltäter gefasst zu haben. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt nicht vor, für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Schüsse bei Rave in Aarau: Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Kanton Jura

Beim Beschuldigten handelt es sich laut Polizei um einen Schweizer ohne Migrationshintergrund. Er lebt im Kanton Jura. Angaben zu seinem Beruf, seiner familiären Situation oder dazu, ob er allein lebte, machten die Behörden nicht.

Bislang sind weder persönliche noch örtliche Verbindungen des Mannes nach Aarau bekannt. Auch einen Bezug zu den Menschen an der Raveparty konnten die Ermittler bisher nicht feststellen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand halten es die Behörden für möglich, dass der 43-Jährige zufällig auf den Anlass gestossen ist. Weshalb er aus dem Jura nach Aarau fuhr, bleibt Teil der laufenden Untersuchung.

Als Truppenkoch in der Armee ausgebildet

Der Mann war als Schweizer Bürger wehrpflichtig und wurde in der Armee als Truppenkoch ausgebildet. Im Jahr 2013 schied er aus der Wehrpflicht und damit aus der Armee aus. Seine persönliche Dienstwaffe gab er damals zurück.

Die Waffen, die nach seiner Festnahme sichergestellt wurden, stammten nach Angaben der Behörden nicht aus seiner Militärzeit. Der Mann hatte sie privat erworben. Sie waren ordnungsgemäss auf ihn registriert.

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Die beim Beschuldigten sichergestellte AK-74 war legal auf ihn registriert. Die Erwerbsbewilligung wurde nach Angaben der Behörden vor rund 20 Jahren unter den damals geltenden Voraussetzungen erteilt.

Keine bekannten einschlägigen Vorstrafen

Den Behörden war der Beschuldigte nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht als einschlägig auffällig bekannt. Eine vollständige schweizweite Übersicht lag bei der Pressekonferenz allerdings noch nicht vor. Nach den bis dahin verfügbaren Erkenntnissen waren keine Vorstrafen, mit Ausnahme von Bagatelldelikten im Strassenverkehr, bekannt. Eine vollständige schweizweite Übersicht lag noch nicht vor.

Der Mann stellte sich selbst der Polizei

Am Montag begab sich der 43-Jährige zur Kantonspolizei Jura in Delémont und erklärte, für die Tat in Aarau verantwortlich zu sein. Er fuhr mit dem mutmasslichen Tatfahrzeug zum Polizeiposten. Die später sichergestellten Waffen befanden sich im Auto.

Die Aargauer Ermittler waren zu diesem Zeitpunkt bereits auf seiner Spur: Das mutmassliche Tatfahrzeug war identifiziert, und Polizeikräfte befanden sich im Kanton Jura. Warum sich der Beschuldigte selbst stellte, ist nicht bekannt.

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Bei einer Schiesserei an einer Rave-Party in Aarau in der Nacht auf Sonntag wurde eine Person getötet. Die Polizei markierte am Sonntagmorgen in Aarau aus Sicherheitsgründen eine höhere Präsenz.

Hinweise auf mögliche psychische Probleme

Bei seiner Selbststellung gab der Mann an, dass es ihm seit einiger Zeit gesundheitlich schlecht gehe. In den anschliessenden Einvernahmen machte er im Wesentlichen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zu seinen persönlichen Verhältnissen äusserte er sich teilweise.

Diese Angaben liefern laut Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für ein mögliches psychisches Leiden. Eine gesicherte Diagnose lag zum Zeitpunkt der Pressekonferenz jedoch nicht vor. Ob sich der Mann früher in psychiatrischer Behandlung befand, wird noch abgeklärt.

Das Motiv ist weiterhin offen

Warum der Mann auf die Partygäste geschossen haben soll, ist bislang ungeklärt. Die Ermittler stufen den Angriff als Amoktat ein. Hinweise auf einen ideologischen oder gewaltextremistischen Hintergrund fanden die Ermittler bisher nicht. Nach Angaben der Behörden gibt es weder Anhaltspunkte für ein rechts- oder linksextremistisches noch für ein islamistisches Motiv. Auch Hinweise auf Mittäter oder Mitwisser liegen nicht vor. Die Ermittlungen betreffen unter anderem seine Lebensumstände, seine Vergangenheit, elektronische Datenträger sowie die beschlagnahmten Gegenstände.

Untersucht werden unter anderem vorsätzliche Tötung und versuchte vorsätzliche Tötung, Mord und versuchter Mord, mehrfache Gefährdung des Lebens sowie mögliche Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.

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