Aarau: Warum durfte der Tatverdächtige eine AK-74 besitzen?
Der 43-jährige Beschuldigte soll bei der Amoktat im Aarauer Schachen mit einer Kalaschnikow mehr als 40 Schüsse auf die Gäste einer Raveparty abgegeben haben. Trotzdem befand sich das Sturmgewehr nach Angaben der Behörden legal in seinem Besitz. Für die Frage, ob der damalige Erwerb rechtmässig war, ist die damalige Rechtslage entscheidend.
Bewilligung stammt von vor rund 20 Jahren
Der Beschuldigte hatte das Sturmgewehr privat gekauft. Der Erwerb wurde nach bisherigem Kenntnisstand vor rund 20 Jahren von den zuständigen Behörden bewilligt, mutmasslich vom Waffenbüro des Kantons Jura.
Damals galten andere Voraussetzungen als heute. Das Schweizer Waffenrecht wurde seither mehrmals verändert und verschärft. Nach Angaben der Behörden musste die Bewilligung deshalb anhand der Vorschriften beurteilt werden, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten. Unter welchen konkreten Umständen sie erteilt wurde, ist derzeit nicht bekannt.
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Kalaschnikow war registriert
Fest steht laut Polizei, dass der Besitz des Sturmgewehrs legal war und die Waffe auf den Beschuldigten registriert war. Wo genau der Mann sie gekauft hatte und ob sie aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammte, konnten die Behörden nicht sagen.
Beim sichergestellten Sturmgewehr handelt es sich um eine AK-74, die umgangssprachlich als Kalaschnikow bezeichnet wird. Nach Angaben der Polizei konnte diese Waffe nicht vollautomatisch im Seriefeuer schiessen. Möglich war rasches Einzelfeuer.
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Insgesamt vier Waffen registriert
Im Auto des Beschuldigten stellte die Polizei drei Schusswaffen sicher: die AK-74 sowie zwei Pistolen. Diese drei Waffen und eine weitere Waffe waren ordnungsgemäss auf den Mann registriert.
Die ersten forensischen Untersuchungen ergaben übereinstimmende Merkmale zwischen den am Tatort gefundenen Hülsen und der sichergestellten Kalaschnikow. Auch eine der Pistolen konnte anhand der Hülsen mit den Schüssen in Verbindung gebracht werden. Die abschliessenden forensischen Auswertungen laufen noch.
Waffen hatten keinen militärischen Ursprung
Mit der früheren Militärzeit des Beschuldigten hatte der Waffenbesitz laut Behörden nichts zu tun. Der Mann war in der Armee als Truppenkoch ausgebildet worden. Als er 2013 aus der Wehrpflicht ausschied, gab er seine persönliche Dienstwaffe zurück.
Die später sichergestellten Waffen hatte er privat erworben. Es handelte sich somit nicht um Waffen, die er aus seiner Dienstzeit behalten hatte.
Offene Fragen zur Bewilligung
Die Behörden konnten an der Pressekonferenz nicht beantworten, weshalb der Mann die Waffenbewilligung erhalten hatte. Ebenso offen ist, ob zum Zeitpunkt des Erwerbs Hinweise auf gesundheitliche oder psychische Probleme bestanden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehen Anhaltspunkte für ein psychisches Leiden. Gesicherte Erkenntnisse oder entsprechende medizinische Unterlagen liegen den Ermittlern bislang jedoch nicht vor. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.