Aarau: Warum durfte der Tatverdächtige eine AK-74 besitzen?
Der 43-jährige Beschuldigte soll bei der Amoktat im Aarauer Schachen mit einer Kalaschnikow mehr als 40 Schüsse auf die Gäste einer Raveparty abgegeben haben. Trotzdem befand sich das Sturmgewehr nach Angaben der Behörden legal in seinem Besitz. Für die Frage, ob der damalige Erwerb rechtmässig war, ist die damalige Rechtslage entscheidend.
Bewilligung stammt von vor rund 20 Jahren
Der Beschuldigte hatte das Sturmgewehr privat gekauft. Der Erwerb wurde nach bisherigem Kenntnisstand vor rund 20 Jahren von den zuständigen Behörden bewilligt, mutmasslich vom Waffenbüro des Kantons Jura.
Damals galten andere Voraussetzungen als heute. Das Schweizer Waffenrecht wurde seither mehrmals verändert und verschärft. Nach Angaben der Behörden musste die Bewilligung deshalb anhand der Vorschriften beurteilt werden, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten. Unter welchen konkreten Umständen sie erteilt wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Kalaschnikow war registriert
Fest steht laut Polizei, dass der Besitz des Sturmgewehrs legal war und die Waffe auf den Beschuldigten registriert war. Wo genau der Mann sie gekauft hatte und ob sie aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammte, konnten die Behörden nicht sagen.
Beim sichergestellten Sturmgewehr handelt es sich um eine AK-74, die umgangssprachlich als Kalaschnikow bezeichnet wird. Nach Angaben der Polizei konnte diese Waffe nicht vollautomatisch im Seriefeuer schiessen. Möglich war rasches Einzelfeuer.
Insgesamt vier Waffen registriert
Im Auto des Beschuldigten stellte die Polizei drei Schusswaffen sicher: die AK-74 sowie zwei Pistolen. Diese drei Waffen und eine weitere Waffe waren ordnungsgemäss auf den Mann registriert.

