Mehrwertsteuer soll steigen: So viel mehr zahlen Schweizer ab 2028
Die Mehrwertsteuer soll in der Schweiz erneut steigen. Der Bundesrat hat am 12. August die Botschaft für einen sogenannten Sicherheitsbeitrag verabschiedet. Damit soll zusätzliches Geld für die Verteidigung der Schweiz zur Verfügung stehen. Der heute geltende Normalsatz von 8,1 Prozent soll dafür um 0,5 Prozentpunkte steigen.
Mehrwertsteuer soll von 8,1 auf 8,6 Prozent steigen
Aktuell beträgt der normale Mehrwertsteuersatz in der Schweiz 8,1 Prozent. Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, sofern sie nicht dem reduzierten Satz oder dem Sondersatz unterliegen.
Nach den aktuellen Plänen des Bundesrates soll der Normalsatz ab 2028 um 0,5 Prozentpunkte auf 8,6 Prozent steigen. Die Erhöhung soll allerdings nicht dauerhaft gelten. Vorgesehen ist eine Befristung auf zwölf Jahre.
So viel teurer könnte ein Einkauf von 100 Franken werden
Eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte bedeutet nicht, dass ein heute 100 Franken teures Produkt künftig automatisch 100,50 Franken kostet.
Der Grund: Im heutigen Verkaufspreis ist die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent bereits enthalten.
Bleibt der Nettopreis eines Produkts unverändert und wird die zusätzliche Mehrwertsteuer vollständig auf die Kundinnen und Kunden überwälzt, ergibt sich folgende Beispielrechnung:
- 100 Franken ergeben dann ca. 100,46 Franken Mehrkosten: ca. 0,46 Franken
- 500 Franken ergeben dann ca. 502,31 Franken Mehrkosten: ca. 2,31 Franken
- 1000 Franken ergeben dann ca. 1004,63 Franken Mehrkosten: ca. 4,63 Franken
- 5000 Franken ergeben dann ca. 5023,13 Franken Mehrkosten: ca. 23,13 Franken
- 50'000 Franken ergeben dann ca. 50'231,27 Franken Mehrkosten: ca. 231,27 Franken
Bei einem Einkauf von 1000 Franken wären es unter diesen Annahmen also rund 4,63 Franken zusätzlich. Dabei handelt es sich allerdings nur um Modellrechnungen.
Werden Produkte tatsächlich genau so viel teurer?
Nicht zwingend. Die Mehrwertsteuer wird zwar letztlich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen. Wie Unternehmen eine Änderung der Steuer in ihre Verkaufspreise einrechnen, ist jedoch eine unternehmerische Entscheidung.
Ein Händler kann die Erhöhung vollständig weitergeben. Er kann aber beispielsweise auch einen Teil über seine Marge auffangen oder gleichzeitig andere Preisbestandteile verändern.
Aus der geplanten Erhöhung lässt sich deshalb nicht vorhersagen, dass jedes einzelne Produkt exakt um den errechneten Betrag teurer wird.
Lebensmittel und Medikamente sollen verschont bleiben
Für den alltäglichen Einkauf gibt es eine wichtige Ausnahme.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz liegt derzeit bei 2,6 Prozent. Er gilt unter anderem für zahlreiche Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen.
Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgesehen, auch diesen Satz im Rahmen der Sicherheitsfinanzierung anzuheben. Nach der Vernehmlassung änderte die Regierung jedoch ihre Pläne.
Der reduzierte Satz soll wegen des Sicherheitsbeitrags nicht steigen.
Hotels könnten ebenfalls teurer werden
Neben dem Normalsatz gibt es in der Schweiz einen besonderen Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen.
Dieser liegt derzeit bei 3,8 Prozent. Nach den Plänen des Bundesrates soll der Sondersatz im Rahmen des Sicherheitsbeitrags um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.
Auch hier gilt allerdings: Ob und in welchem Umfang Hotels eine Steuererhöhung tatsächlich auf ihre Übernachtungspreise übertragen, lässt sich nicht pauschal vorhersagen.
Der derzeitige Sondersatz von 3,8 Prozent ist zudem nach geltendem Recht bis Ende 2027 befristet. Seine Fortführung über diesen Zeitpunkt hinaus befindet sich im politischen Prozess.
Warum will der Bundesrat die Mehrwertsteuer erhöhen?
Hintergrund ist die verschärfte internationale Sicherheitslage. Der Bundesrat will unter anderem zusätzliche Systeme zur Abwehr von Cyberangriffen, Drohnen und Angriffen aus der Distanz finanzieren. Auch der Schutz kritischer Infrastruktur soll gestärkt werden.
Für die Finanzierung soll ein eigener Rüstungsfonds geschaffen werden. Sämtliche Einnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung sollen nach dem aktuellen Vorschlag in diesen Fonds fliessen. Dieser könnte sich vorübergehend mit bis zu sechs Milliarden Franken verschulden, um grössere Beschaffungen schneller finanzieren zu können.
Die Schulden müssten bis zum Ende der befristeten Steuererhöhung wieder abgebaut werden.
Die Steuererhöhung ist noch nicht beschlossen
Wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten: Die höheren Mehrwertsteuersätze gelten noch nicht. Der Bundesrat hat zwar seine Botschaft verabschiedet, nun muss sich jedoch das Parlament mit der Vorlage befassen.
Weil für die Finanzierung auch die Bundesverfassung geändert werden muss, können die Schweizer Stimmberechtigten letztlich ebenfalls darüber entscheiden. Das Ziel des Bundesrates ist ein Inkrafttreten der befristeten Mehrwertsteuererhöhung ab 2028.
Ob die Mehrwertsteuer tatsächlich wie geplant steigt, hängt somit vom weiteren politischen Prozess ab.
Zusätzlich steht eine zweite Mehrwertsteuererhöhung im Raum
Und damit nicht genug: Für 2028 steht noch eine weitere mögliche Erhöhung im Raum.
Das Parlament hat im Juni beschlossen, die 13. AHV-Rente teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Der Normalsatz würde dadurch von derzeit 8,1 auf 8,5 Prozent steigen.
Über diese Finanzierung stimmen die Schweizerinnen und Schweizer am 29. November 2026 ab.
Fest steht deshalb bislang nur: 2028 könnte die Mehrwertsteuer in der Schweiz deutlich stärker in den Fokus rücken.
Quellen: Bundesrat/VBS, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)