Wer putzt, kocht und wäscht, soll besser entschädigt werden
Wer praktisch rund um die Uhr auf Abruf bereit sein muss, aber effektiv nur wenige tatsächliche Arbeitsstunden hat, soll künftig besser bezahlt werden. Konkret geht es um Care-Arbeiterinnen aus dem Ausland, die pflegebedürftige Menschen betreuen und Haushaltsarbeiten erledigen. Die Bündner Regierung setzt dafür den überarbeiteten Normalarbeitsvertrag (NAV) für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis per 1. Januar 2020 in Kraft, heisst es am Donnerstag in einer Mitteilung des Kantons.
Anlass für die Revision des NAV war die Arbeitssituation von sogenannten «Care-Migrantinnen» aus osteuropäischen Ländern. Diese Arbeitnehmerinnen kommen meist für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, um für eine betagte Person in deren Zuhause hauswirtschaftliche Leistungen oder Hilfs- und Betreuungsleistungen zu erbringen. Sie wohnen in der Regel mit dieser Person im selben Haushalt und stehen durch diese Nähe häufig während 24 Stunden am Tag zur Erledigung verschiedener Haus- und Hilfsarbeiten wie Kochen, Einkaufen, Reinigen sowie Mithilfe bei der Betreuung und Unterstützung von betagten und kranken Personen zur Verfügung.
Die drei wichtigsten Veränderungen
Mit der Revision werden insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Bezahlung der Präsenzzeiten (Rufbereitschaft) im hauswirtschaftlichen Arbeitsverhältnis neu geregelt. Davon klar abzugrenzen sind Pflegeleistungen; für diese gelten andere Regeln, heisst es weiter.