Warten auf Petris Heil
Ganze fünf Mal hat das Bündner Amt für Jagd und Fischerei die Vorschriften für Fischer seit 2002 teilweise angepasst. Jetzt hat es die Fischereibetriebsvorschriften, also das Regelwerk, einer gründlichen Überprüfung unterzogen und per 2020 totalrevidiert, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.
Der Kantonale Verband ist zufrieden
«Die Vorschriften basieren auf den neusten fischereibiologischen und ökologischen Erkenntnissen und wurden unter Einbezug der Fischerbasis erarbeitet», heisst es in der Mitteilung weiter. Das bestätigt auch Conradin Knupfer, Vizepräsident des Kantonalen Fischereiverbandes Graubünden (KFVGR): «Wir konnten bei dieser Totalrevision aktiv mitwirken und haben gute Kompromisse gefunden.» Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei sei sehr gut.
Corona-Problem: Sachkundeausweis
Für das Jahres- und Monatspatent müssen Fischerei-Kenntnisse nachgewiesen werden. Die entsprechenden Kurse werden aber wegen der Corona-Massnahmen momentan nicht angeboten. Gemäss Marcel Michel vom Amt für Jagd und Fischerei gebe es im Moment nur zwei Möglichkeiten: «Es gibt keine Alternative ausser das Lösen von Kurzeitpatenten oder auf einen Teil der Fischereisaison zu verzichten, bis die ersten Kurse wieder angeboten werden.» Dies sei nicht nur in Graubünden so, sondern eine gesamtschweizerische Bestimmung – ohne Sachkundeausweis kein Patent. «Im Gegensatz zu anderen Kantonen, kann man in Graubünden zumindest Kurzzeitpatente ohne Sachkundeausweis lösen.» Im schlimmsten Fall sei es jedoch so, dass man seine Fischereikarriere um ein Jahr verschieben müsse, wie so vieles auf Grund der Coronakrise.