Über das Leben und das Sterben sprechen
von Barbara Schirmer
Wir werden geboren, um zu sterben», sagte Hans Rickli, Chefarzt und Geschäftsleitungsmitglied des Kantonsspitals St. Gallen, einleitend. Zusammen mit seinem Gesprächspartner, dem Sozialethiker, Theologen und Leiter von «ethik22», Thomas Wallimann-Sasaki, sprach er im Kulturzentrum Eichen über das Thema «Leben und Sterben – Entscheiden, wenn es schwierig wird».
Häufig erlebt Wallimann in seinem Umfeld, dass sich die Leute auf das geltende Recht abstützen. Das verunsichere – dann, wenn die eigene Ethik mit dem Recht nicht 1:1 vereinbar ist. Als Beispiel nennt er den Schwangerschaftsabbruch. Dieser ist zwar gesetzlich geregelt, für einen gläubigen Christen oft aber schwierig vertretbar. Parallelen zieht er zur Patientenverfügung. Für ihn ist daher wichtig, dass Ärzte das Datum des Abschlusses einer solchen beachten. «Wir Menschen ändern unsere Meinung im Laufe der Zeit.»
Beim Sterbeprozess gilt es, auch die Angehörigen miteinzubeziehen.»Hans Rickli, Chefarzt und Kardiologe
Hans Rickli, der Kardiologe mit Schänner Wurzeln, wird in seinem Beruf immer wieder mit dem Tod konfrontiert. Werde er auf Patientenverfügungen angesprochen, so rate er: «Ja, macht das. Denn es ist sinnvoll, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzten.» So eine Verfügung sei aber eher eine Richtschnur. Beim Sterbeprozess gelte es, auch die Angehörigen miteinzubeziehen. Hinzu komme, dass jeder Patient ein Einzelfall sei. Genaues Hinschauen und das Gespräch zu suchen, sei daher wichtig. Schwierig werde es, wenn Familien zerstritten seien. Sein Rat: «Klärt dies vorher.»