Täter dankt dem Opfer, dass es die Polizei gerufen hat
Der 20-Jährige könnte der ideale Schwiegersohn sein, wenn da nicht die Handschellen wären. Der grossgewachsene und deshalb umso schmaler wirkende junge Mann spricht leise und lächelt freundlich. Zwei bewaffnete Polizisten in Uniform eskortieren ihn in den Gerichtssaal in Glarus und bringen ihn anderthalb Stunden später wieder in die Strafanstalt Saxerriet zurück.
Im März des vergangenen Jahres hat der Mann einen Raubüberfall begangen. Jetzt muss er sich vor dem Kantonsgericht dafür verantworten.
Darüber, was an einem Abend im März 2018 und danach geschehen ist, sind sich der Angeklagte, seine Verteidigerin und die Staatsanwältin einig: Der damals 19-Jährige und zwei Komplizen beraubten in Glarus Nord einen Marihuana-Dealer. Da die Komplizen noch minderjährig waren, läuft gegen sie ein Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Dealer hatte den Angeklagten mit minderwertigem Stoff übers Ohr gehauen. Das wollte er ihm heimzahlen.
Einer der beiden Minderjährigen machte den Lockvogel und gab vor, ein halbes Kilo Marihuana kaufen zu wollen. Er wurde vom Dealer in die Waschküche geführt und gab per Handy seinen beiden Komplizen das Zeichen nachzukommen. Die beiden erschienen vermummt, mit einer Druckluftpistole und einem Teleskopschlagstock bewaffnet in der Waschküche. Einer von ihnen hielt zum Schein den Lockvogel in Schach, der andere durchsuchte das Haus. Die Beute gemäss Anklageschrift: 750 Gramm Marihuana, codeinhaltiger Sirup, 190 Franken in Bar und «Kifferutensilien».
Nach dem Raub Erpressung
Der Angeklagte war schon früh mit Drogen in Kontakt gekommen. Vor Gericht sagt er aus, er habe mit 13 Jahren begonnen zu kiffen und das dann «fast jeden Abend» gemacht. Nach der Realschule hatte er gejobbt, aber keine Lehre gemacht. Zwei Monate vor dem Überfall ist er schon einmal zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken wegen eines Betäubungsmittelvergehens verurteilt worden.
Neben dem Raub werden dem 20-Jährigen auch Vergehen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Und vor allem eine fortgesetzte Erpressung. Er hat das Opfer des Raubüberfalles danach fast zwei Monate lang über Handynachrichten bedroht und dazu gebracht, ihm Drogen und Bargeld auszuhändigen.