Streit um Hunde am Aabach geht in die nächste Runde
Die Diskussionen um die Regelungen für Hunde am Aabach nehmen kein Ende. Um Naturschützern entgegenzukommen, hatte der Gemeinderat dort zunächst ein Hundeverbot verhängt, welches das Gesundheitsdepartement aber nach Einsprachen von Hundehaltern zu einem Leinenzwang abschwächte. «Entsprechende Schilder sollen in den nächsten Wochen aufgestellt werden», kündigte Gemeindepräsident Félix Brunschwiler an. Der Leinenzwang soll unter anderem verhindern, dass Hunde Vogelnester plündern.
Nur Polizei kann Bussen verteilen
Wer sich nicht an den Leinenzwang hält, der könnte nach der derzeitigen Regelung allerdings nur von der Kantonspolizei gebüsst werden. Die ist eher selten am Aabach unterwegs. Der Gemeinderat möchte daher die Voraussetzung dafür schaffen, dass auch private Sicherheitsdienste auf der Stelle Bussen an säumige Hundebesitzer verteilen können. Dazu ist eine Änderung des Polizeireglements der Gemeinde geplant.
230 Unterschriften erforderlich
Die geplante Änderung des Polizeireglements wurde am Freitag veröffentlicht. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum. Tatsächlich wollen Hundebesitzer diesen Weg gehen. «Wir werden das Referendum ergreifen», kündigt die Schmerknerin Renate Ammann an. Sie hatte sich mit Mitstreiterin Irene Romer bereits erfolgreich gegen das komplette Hundeverbot am Aabachdelta engagiert. Damit das Referendum erfolgreich ist, müssen die Hundehalter 230 gültige Unterschriften sammeln.
Ein privater Sicherheitsdienst am Aabach – das ist nichts Neues: «Die Seewache AG aus Wangen hat heute schon gemeindepolizeiliche Befugnisse», sagt Brunschwiler. Sie patrouilliere zum Beispiel an schönen Sommerabenden am Aabach und achte darauf, dass niemand zu viel Lärm mache oder Müll liegen lasse. Ausserdem kontrolliere der Dienst, ob jeder seine Parkgebühren bezahlt habe. «Die Mitarbeiter verteilen Bussenzettel an Parksünder, sie dürfen aber keine Bussen an Ort und Stelle erheben. Das läuft über die Kantonspolizei», erklärt Brunschwiler. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dürften Personen nur ermahnen und nicht lange aufhalten. «Ansonsten müssen sie die Polizei rufen.»