Warum sprechen wir davon, jemanden «an den Pranger» zu stellen?
Im Mittelalter war der Pranger eine Massnahme zur Bestrafung von Missetätern wie Ehebrechern und Dieben. Er wurde für Ehrenstrafen genutzt, die den Verlust oder die Beeinträchtigung der Ehre zur Folge hatten, zur Ehrlosigkeit führten und damit auch eine Minderung der Rechtsfähigkeit des Verurteilten mit sich zogen.
Dazu wurden die Fehlbaren öffentlich zur Schau oder eben an den Pranger gestellt. Das konnte unterschiedlich geschehen:
- Mit einem Halseisen. Festgekettet an einem Pfahl, dem Rathaus, der Kirche oder einem anderen öffentlichen Gebäude.
- Gefangen in einem aufklappbaren, massiven Block aus Holz mit Aussparungen für Kopf und Arme.
- Versehen mit einem Lasterstein oder einer Schandmaske.
- Sitzend auf einem Schandstuhl oder einem Schandesel.
- Stehend oder kauernd in einem Käfig.
Oft war die Strafe mit körperlicher Züchtigung, Verstümmelung, einem Landesverweis oder einer Geldstrafe verbunden.
Neben Personen wurden auch Gegenstände wie Schandbilder und Schmähschriften, aber auch Körperteile und Gliedmassen wie Haare, Ohren und Hände an den Pranger gestellt. Die öffentliche Zurschaustellung der Bestrafung, die Sichtbarkeit des Strafmasses sollte das Volk davon abhalten, eine Straftat zu begehen.
Wer am Pranger stand, wurde öffentlich gedemütigt, sein Fehlverhalten war für jedermann sicht- und nachvollziehbar und er wurde der Verachtung und dem Spott des Volks ausgesetzt.