Reden wäre erwünscht
3900 Mitglieder bei den evangelischen Kirchgemeinden, 4079 bei den Katholiken und 4200 Übrige (Konfessionslose und andere Religionen) – so der Stand in Davos Ende 2021. Doch wie sieht es mit Austritten aus? Marianne Aguilera, Präsidentin der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Davos Platz, sagt auf Anfrage dazu: «2021 waren es 36 Austritte und 1 Eintritt. Es sind alle Altersgruppen vertreten, meistens Einzelpersonen, aber auch Ehepaare oder Familien. Es gibt auch Fälle, bei denen die Eltern austreten, die Kinder aber als Mitglieder in der Kirche behalten wollen, da die Kinder später selber entscheiden sollen. Die Zahl der Austritte schwankt etwas von Jahr zu Jahr, ist aber in der Tendenz leicht steigend. Seltener gibt es Eintritte oder gar Wiedereintritte.» Und vonseiten der Katholiken heisst es: «Die Zahl der Kirchenaustritte befinden sich bei der katholischen Kirchgemeinde Gott sei Dank noch auf niedrigem Niveau. Meist sind es Neuzugezogene, die sich mit Wohnsitzname in Davos bei der Gemeinde als konfessionslos melden», erklären die Katholiken zudem. Hinzu kämen jährlich etwa zehn Neueintritte durch Konfessionswechsel, Erwachsenentaufen und Zuzug.
Registrationen erfolgen nicht leichtfertig
Die DZ fragte in dieser Sache bei der Gemeinde nach. Tamara Pinggera, Leiterin Bevölkerungsdienste, erklärt, wie man bei Neuzuzügern vorgeht. Bei solchen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die noch nie in der Schweiz registriert waren, arbeite man nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. «Es gibt Fälle, bei denen der Wille zu einem Austrittsversuch erkennbar ist.» Dann hake man nochmals nach. Aber oft bliebe nichts Anderes übrig, als diese Personen als konfessionslos zu registrieren, wenn sie das so wollen. Anders verhalte es sich bei Schweizerbürgern oder Personen ausländischer Herkunft, die bereits irgendwo in der Schweiz registriert waren. «Melden sich diese neu in Davos an, so können wir die Daten der Ursprungsgemeinde abrufen und dadurch die Religion mit den Angaben der Anmeldung vergleichen. War die Person in der Ursprungsgemeinde beispielsweise als ‹reformiert› registriert, und gibt sie bei uns als Religion ‹konfessionslos› an, so wird von den Bevölkerungsdiensten eine Austrittserklärung verlangt. Ohne diese offizielle Erklärung wird die Religion der Ursprungsgemeine übernommen», erläutert Pinggera.