Rechts vorbeifahren erlaubt, rechts überholen bleibt verboten
Auf der Autobahn, den Fahrradstrassen, sogar auf den Parkplätzen treten am 1. Januar neue Gesetze in Kraft. Die wesentlichen Gesetze des Strassenverkehrsrechts bleiben bestehen, neu hinzu kommen:
Der Weg zum Führerschein
Neu dürfen Jugendliche schon ab 17 Jahren den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen und nutzen. Im Gegenzug dürfen sie erst nach einer einjährigen Lehrzeit an die praktische Prüfung. Letzteres gilt für alle Jugendlichen bis 20 Jahre.
Bei einzelnen Motorradkategorien wird das Mindestalter gesenkt. Es gibt die Kategorie «Kleinmotorräder» ab 15 Jahren, das heisst: Hubraum bis 50 ccm und max. 4 kW (ehemalige 50-er Roller). Mit der Kat. A1 können Personen zwischen 16 und 18 Jahren bereits Motorräder bis max. 125 ccm lenken.
Mehr Rechte für Velofahrer
Kinder unter zwölf Jahren dürfen neu auf dem Trottoir fahren, wenn es weder Radweg noch Radstreifen hat. Gegenüber Fussgängern haben sie allerdings keinen Vortritt.
Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrrad und Töffli ohne Vortritt ist gestattet, falls die Lichtsignalanlage mit einer Zusatztafel ausgestattet ist.