Leben und Freizeit
Neue Promotionsverordnung für Glarner Schüler
Der Glarner Regierungsrat hat eine neue Promotionsverordnung für die Glarner Schüler und Schülerinnen beschlossen, wie der Kanton Glarus mitteilt. Am 1. August 2021 werde sie in Kraft treten. Weite Teile der bisherigen Regelungen können inhaltlich übernommen werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Zukünftig sollen folgende Grundsätze gelten:
- Die Lernenden durchlaufen die Schullaufbahn in ordentlicher Weise ohne Promotionsentscheide.
- Ab Ende der 2. Primarklasse wird jeweils ein jährliches Notenzeugnis, auf der Sekundarstufe ein halbjährliches Notenzeugnis ausgestellt.
- Das Standort- und Beurteilungsgespräch/Jahresgespräch findet auf allen Stufen jährlich statt. Es basiert auf einem standardisierten Standort- und Beurteilungs-Fragebogen.
- Im Rahmen des jährlichen Gesprächs können die Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über Abweichungen von der Schullaufbahn, über besondere Fördermassnahmen oder über einen Wechsel des Niveaus auf der Sekundarstufe befinden.
- In der 6. Klasse befinden sie gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung).
- Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung (vorbehalten bleiben allfällige Entscheide der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik im Rahmen der Sonderschulung).
- Auf die Möglichkeit einer Einspracheprüfung beim Übertritt in die Sekundarstufe wird verzichtet. Es wird nun neu der förmliche Entscheid der Schulleitung an die Stelle der Einspracheprüfung treten.