«Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto?»
Paare stehen oft vor der Frage, ob sie ein gemeinsames Konto nutzen oder getrennte Konten behalten sollen. Von besonderer Bedeutung wird das, wenn es um gemeinsame Ausgaben oder die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln im Todesfall eines Partners geht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto?
- Einzelkonto: Nur eine Person ist Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und trifft die Entscheidungen betreffend Konto.
- Gemeinschaftskonto: Beide Personen sind am Konto berechtigt und können gemeinsam oder allein über das Konto verfügen.
Bei einem Einzelkonto gibt es zudem die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Wer einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht erteilt, kann sich gegen Unverhofftes absichern. Mit der Vollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Bankgeschäfte weiterlaufen, auch wenn Sie selbst verhindert sein sollten. Eine Kontovollmacht lässt sich auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen.
Ein Gemeinschaftskonto hat vor allem dann Vorteile, wenn Paare ihre Finanzen gemeinsam verwalten möchten. Es bietet eine hohe Transparenz und erleichtert den Überblick über gemeinsame Ausgaben, insbesondere wenn beide Partner regelmässig für Haushalt, Reisen oder andere finanzielle Verpflichtungen aufkommen.
Was passiert im Todesfall?
- Einzelkonto: Stirbt die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber, wird das Konto gesperrt, bis geklärt ist, wer im Nachlass der verstorbenen Person verfügungsberechtigt ist. Bevollmächtigte können nur noch eingeschränkt (z. B. Miete und Stromrechnung) über das Konto verfügen.