Kanton zahlt zusätzlichen Beitrag an Impfungen
Im Kanton Glarus werden seit Januar 2021 impfwillige Personen im Impfzentrum Ennenda gegen das Coronavirus geimpft. Nun sollen ab Mai auch die Glarner Hausärzte Covid-19-Impfungen vornehmen können, wie es in einer Mitteilung heisst. Um den finanziellen Aufwand zu decken, hat der Kanton zudem beschlossen, an jede Impfung einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.
Vergütung reicht nicht aus
Um schweizweit die Vergütung der Impfung geregelt zu haben, einigten sich die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit den Krankenversicherern in einem Tarifvertrag über die Vergütung. Der Vertrag wurde anschliessend vom Bund genehmigt. Laut Kanton Glarus reicht die ausgehandelte Vergütung jedoch nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.
Verschiedene Kantone haben deshalb bereits eine Zusatzvergütung beschlossen, wie es weiter heisst. Der Garner Regierungsrat erhöht neu die zusätzliche Vergütung für die Impfungen auf insgesamt 30 Franken pro Impfung beziehungsweise 60 Franken pro geimpfte Person. Dieser Tarif gilt unabhängig vom Ort der Impfung, also in Arztpraxen, Apotheken und Spitälern, wie es weiter heisst. In Arztpraxen und Apotheken entspräche dies bis am 30. Juni 2021 einer Zusatzvergütung von 5,50 Franken pro Impfung und in Spitälern von 15,50 Franken pro Impfung.
Zu den zusätzlichen Kosten zählen: