Leben & Freizeit
Glarner Betriebskantinen dürfen länger öffnen
Seit März 2021 können Glarner Restaurationsbetriebe ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» stellen. 15 Betriebe (Stand 30. März 2021) verfügen über eine solche Bewilligung, wie der Kanton Glarus mitteilt.
Betriebskantinen für «Berufstätige im Ausseneinsatz» müssen neu folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Öffnungszeiten sind auf werktags 8 bis 18 Uhr beschränkt (bisher 11 bis 14 Uhr).
- Zugang nur für Berufstätige aus den folgenden Branchen: Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice.
- Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei der «Betriebskantine» angemeldet werden.
- Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist sicherzustellen.
- Die Mahlzeiten müssen für die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen finanziell tragbar sein.
- Die betroffenen Arbeitgeber und deren «Betriebskantinen» müssen auf einer für die kantonalen Kontrollbehörden jederzeit einsehbaren und aktuell gehaltenen Liste eingetragen sein.
- Der Gesamtarbeitsvertag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) ist einzuhalten.
Die Restaurationsbetreiber haben mit Betrieben oder mit bestimmten Branchen, für welche sie als Betriebskantine wirken wollen, eine Vereinbarung abzuschliessen und sind verpflichtet, darüber eine aktuell zu haltende Liste zu führen.