Fridolinstag ist Glarnern heilig – bis 1973
von André Maerz
Der kantonale Handels- und Industrieverein stellte 1912 den Memorialsantrag, die Anzahl der staatlich anerkannten Feiertage zu reduzieren. Im Einklang mit dem Bundesgesetz wären acht Feiertage opportun, im Glarnerland gab es jedoch einige mehr für Protestanten und noch mehr für Katholiken.
Um dies zu kompensieren und zu legitimieren, durften Katholiken an gewissen Nachfeiertagen arbeiten, statt – natürlich ohne Entlöhnung – frei zu haben.
Etwas unübersichtlich war die rechtliche Lage, weil 1912 für Katholiken und Protestanten unterschiedliche Gesetzesregelungen bestanden: An den «Nachheiligtagen» des Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes durften Katholiken arbeiten, was aber – so das Memorial – illusorisch sei, weil «fast alle grösseren Industriellen in unserem Kanton Protestanten sind, in deren Betrieben an den fraglichen Tagen sowieso nicht gearbeitet» werde.
Der Umstand, dass der Anteil der katholischen Arbeiterschaft zunehme, weil in der Textilindustrie zunehmend Arbeitskräfte aus dem katholischen Ausland (Italien, Bulgarien, Rumänien, Böhmen) rekrutiert würden, ändere auch nichts daran, zumal das technische, das kaufmännische und das Aufsichtspersonal in erster Linie protestantisch sei und an den fraglichen Tagen nicht arbeite und deshalb die Katholiken auch nicht zur Arbeit gehen könnten.
Keine drei Festtage hintereinander
Weil der Landrat «einen weiteren Entzug des staatlichen Schutzes für katholische Festtage und damit eine Art Kulturkampf vermeiden» wollte, schlug er die Streichung des St. Fridolinstages als Feiertag vor sowie eine Sonderregelung für Weihnachten. Diese sollte verhindern, dass drei Festtage aufeinanderfolgten, wenn Weihnachten auf einen Freitag oder einen Montag falle.