Ein Wettbewerb, der sich gelohnt hat
Sowohl bei den Beratungen im Grossen Landrat als auch im Vorfeld der Abstimmung zur Teilrevision der Ortsplanung zum Zentrum Guggerbach im letzten Jahr war die eine oder andere kritische Stimme zu hören. Denn mit der Umzonung einher ging ein fast endgültiges Verdikt, das den Rückbau des Chalets Boner vorsieht. Nur so kann der benötigte Platz für die Erweiterung geschaffen werden. Das Holzhäuschen an der Platzstrasse gilt aber als erhaltenswerte Baute. Auch wenn Gebäude dieser Kategorie eigentlich erhalten werden sollen, sieht das Baugesetz eine Ausnahmeregelung vor: «Ein Abbruch ist nur zulässig, wenn überwiegende Interessen dafür sprechen […]». Dies scheint im Fall Guggerbach gegeben. Geknüpft ist die Klausel aber an folgende Bedingung: «Ersatzbauten für abgebrochene Bauten müssen erhöhten gestalterischen Anforderungen genügen und deren städtebauliche Funktionen soweit wie möglich übernehmen oder verbessern.»
Schrittweiser Einzug in Institution
Dies scheinen sich die Verantwortlichen des Zentrums Guggerbach zu Herzen genommen zu haben und veranstalteten darum einen Projektwettbewerb. Dabei wurden folgende Ziele gesteckt: Einerseits soll der Ersatzneubau Raum schaffen für 20 Wohnungen und 5 Studios sowie eine Tiefgarage, andererseits soll mit einer Anbindung an den bestehenden Teil des Guggerbachs das Erdgeschoss optimiert werden. Darüber informierte Hansjörg Künzli, Präsident des Guggerbach-Stiftungsrates, am vergangenen Freitag vor Medien- und Politikvertretern. Wie er weiter ausführte, gehe der Trend hin zu einem schrittweisen Altersheim-Einzug. «Viele Babyboomer können sich den Einzug in eine solche Institution noch nicht richtig vorstellen», meinte Künzli. Deswegen werde «Wohnen mit Service» immer mehr zu einem Thema. So sei es auch möglich, bis zum Tod in der eigenen Wohnung zu bleiben.
Überzeugende Lösung
Mit dieser Ausgangslage im Hinterkopf reichten elf Projektteams ihre Vorschläge für den geplanten Neubau ein, darunter zwei Nachwuchsteams. Über den Verlauf des einstufigen, anonymen Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren mit Folgeauftrag informierte Jurypräsident Lorenzo Giuliani. Er stellte die besten vier Projekte vor und erläuterte auf verständliche Art und Weise die Vor- und Nachteile der Projekte. Ein Knackpunkt war die Positionierung des Neubaus, denn dieser sollte dem Haus A nicht zu sehr «im Wege» stehen. Aus Sicht des Preisgerichtes am optimalsten gelöst hat diese Krux das Architekturbüro Frei und Ehrensperger aus Zürich. Bei ihrem Vorschlag «Sonnenblume» scheint der Name Programm zu sein. Die polygonale Form erinnert tatsächlich an eine Sonnenblume. Und dank einer optimalen Positionierung des Gebäudes ist auch für möglichst viel Licht in allen Räumen gesorgt. «Wir hatten sehr viel Freude an diesem Projekt. Es stach auch sehr schnell aus der Auswahl heraus», erklärte Giuliani. Er zählte weitere Vorzüge auf, die das Projekt mit sich bringt. Dank eines Attikageschosses, das nicht die ganze Grundfläche in Anspruch nimmt, ist das Bauvolumen im unteren Teil tiefer. «Dies lässt eine gewisse Grosszügigkeit bei der Ecksituation des Hauses A zu», erläuterte der Jurypräsident. Und dank einer neuen Gartenhalle erhöhe sich die Aufenthaltsqualität im Aussenbereich. Ebenfalls neu hinzu kämen ein zweigeschossiger Fitnessraum, darüber eine neue Cafeteria sowie im Untergeschoss eine Garage für 30 Autos.