Diese Pfosten gibt es auf Bündner Strassen
Es gibt sie zwar nicht in allerlei Farb und Form, aber trotzdem gibt es selbst bei Strassenleitpfosten den einen oder anderen Unterschied. Bereits seit 1998 gibt es in der Schweizerischen Gesetzgebung einen Paragraphen, der Vorgaben zum Aussehen von Strassenleitpfosten macht. Hier ein erstes Beispiel der Kantonsstrasse zwischen Seewis-Dorf und Seewis-Pardisla. Was fällt euch auf?
Bei genauerer Betrachtung fällt zunächst auf, dass auf Bündner Strassen meist runde Pfosten und nicht eckige Pfosten eingesetzt werden, wie man sie von anderen Strassen kennt. Zudem wird ersichtlich, dass sich die Reflektoren je nach Fahrtrichtung und Strassenseite unterscheiden. So erkennt man in Fahrtrichtung auf der rechten Strassenseite rechteckige Reflektoren. Auf der linken Strassenseite, respektive auf der Rückseite der Pfosten sind zwei kreisförmige Reflektoren angebracht.
Diese Handhabung ist nicht einfach zufällig, sondern in der Signalisationsverordnung in Artikel 82 geregelt. Bei richtungsgetrennten Strassen, also bei Strassen ohne Gegenverkehr, trägt ein allfälliger Leitpfosten auf der linken Seite ebenfalls einen rechteckigen Reflektor, wie auf der rechten Seite. Erstaunlich, was in der Schweiz doch nicht alles geregelt ist...
Auf Autobahnen und Autostrassen wie hier bei Rothenbrunnen werden eckige Leitpfosten eingesetzt. Ihre Reflektoren sind grösser als auf kantonalen Haupt- und Nebenstrassen.