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Leben & Freizeit

Die Rettung aus der Luft ist geregelt

Südostschweiz
24.09.2019, 14:32 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Für eine schnelle und professionelle Rettung von verunfallten oder kranken Personen, braucht es gerade in Bergkantonen oft Hilfe aus der Luft. Während der Kanton Glarus für die bodengebundene Hilfe dem Kantonsspital Glarus und der Alpinen Rettung Leistungsaufträge erteilt hat, fehlte bisher eine solche Regelung für die Luftrettung.

Der Regierungsrat hat am Dienstag in einer Ratssitzung eine Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega abgeschlossen. Dies lässt die Regierung in einer Mitteilung verlauten.

230 Patienten pro Jahr

Rund 230 Patienten pro Jahr bringt die Rega zur weiterführenden Behandlung nach Notfällen in das Kantonsspital Glarus, das eine umfangreiche medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Jeder zweite Glarner Einwohner sei Gönner der Rega, heisst es weiter.

Für ihre Dienstleistungen erhebt die Rega beim Kanton keine Kosten. Die Aufwendungen werden im Rahmen des Stiftungsauftrages der Rega erbracht. Einsatzkosten werden im Rahmen der vereinbarten Tarife mit den Kranken- und Unfallversicherern sowie Spitälern abgerechnet. 

Auch ohne die Leistungsvereinbarung würde die Rega weiterhin Rettungseinsätze durchführen. Die Vereinbarung sichere aber die Luftrettung verbindlicher und verpflichtet die Rega nicht nur den Gönnern. Die fehlende Verbindlichkeit wurde in der Vergangenheit auch politisch bemängelt. (nua)

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