Der Kampf der Emser Bauern um ihre eigene Alp
Am zweiten Augustsonntag gedachte sowohl die Emser Bürgergemeinde wie auch die Politische Gemeinde jener 50 Bauern, die anno 1469 die Alpen Ranasca und Mér oberhalb Pigniu erworben hatten. Sie taten dies mit einem Alpfest. Überschwänglich. Grosszügig. Mit stolzgeschwellter Brust. Immerhin besitzt die Bürgergemeinde 14,8 Quadratkilometer Land auf dem Boden von Pigniu und Rueun (Gemeinde Ilanz).
Die Emser Bürger und Steuerzahlenden stecken aber auch viel Geld in ihre Alp. In den letzten Jahren waren es rund 800 000 Franken für die Renovation der beiden Alphütten Ranasca Dadens und Dado. Und heute Abend geht es an der Gemeinderatsversammlung um einen Nachtragskredit von 90 000 Franken für eine Dachsanierung. Dazu kommen noch Kosten für Strassenunterhalt und weitere Infrastruktur.
Freude herrscht
Mehr als 400 Menschen pilgerten also an diesem zweiten Augustsonntag auf die Alp Ranasca. Gemeindepolitiker redeten von Verbundenheit, von Zusammenhalt. Es sei ein äusserst wichtiger Entscheid gewesen, diese Alp damals vor 550 Jahren zu erwerben, sagte der Emser Gemeindepräsident Erich Kohler. Carmelia Maissen, Gemeindepräsidentin von Ilanz, lobte in ihrer Rede die grosse Verbundenheit zwischen der Bevölkerung von Domat/Ems, Pigniu und Rueun.
Freude herrschte! «Nur ging bei diesem Trubel ganz vergessen, dass die Emser ihre Alp Ranasca schon längstens verschenkt haben», sagt ein Bauer aus Domat/Ems. «Am Fest erwähnte nämlich niemand, dass erstmals seit 550 Jahren kein Emser Vieh auf der Alp sömmert.» Weshalb das so ist, hat sehr viel mit lokalpolitischen Wirren zu tun.
Version zur Einsicht
Angefangen hat das Debakel um die Alp Ranasca im März 2016. Damals wurde an den Statuten für die Gründung einer Alpgenossenschaft gearbeitet. Allerdings ohne Mitwirken der Emser Alpbestösser und des Emser Bauernvereins. Nach dessen Einspruch erhielten die Mitglieder die Version zur Einsicht. «Aus unserer Warte war es eine Katastrophe», sagt ein Bauer. Denn mit keiner Silbe sei ihnen zugesichert worden, dass sie als Einheimische und Steuerzahler ohne Einwilligung der auswärtigen Bestösser ihre Interessen durchsetzen können.