Das Fundbüro – eine Anlaufstelle für viele Fälle
In letzter Zeit konnte man aber in den sozialen Medien vermehrt beobachten, wie Fotos von Fundgegenständen in virtuellen Gruppen gepostet werden mit der Bitte, die betroffene Person möge sich melden. Ist das aber rechtlich zulässig? Die DZ hat bei der Gemeinde nachgefragt.
«Schirm, Brülle, Mäntel, Zylinder, Schueh, Köfferli, Mäppli, Schlüssel, Portemonnaie, Gebiss, sämtlichi Bücher vom Wiechert, Bluemestöck, Chleiderbürschte, Nagelscherli, Stehlampe, Händsche, Chlüre, Bräuner, Erdbeertürtli, Vogelchäfig, Dameuhre, Herresocke, Damehüet und Trambillett», all das hat der geduldige Beamte in der Kabarett-Nummer «s‘Fundbüro» von Walter Roderer auf Lager. Nicht ganz so ausgefallene Sachen gibt es beim Davoser Fundbüro, das dem Ordnungsamt angegliedert ist. Der zuständige Amtsleiter Mirko Pianta erklärt, wie rechtlich mit Fundgegenständen umgegangen werden muss. «Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (siehe Kasten) regelt den rechtlichen Rahmen. Zusätzlich gibt es die ‹Verordnung über das Fundbüro und die Behandlung von Fundsachen› auf Gemeindeebene». Die Kurzfassung des Ganzen: Wer etwas findet, muss es bei einem Fundbüro oder bei der Polizei abgeben – oder publizieren.
Facebook-Post: Ja, aber
«Postet auf Facebook jemand etwas zu einem Fundgegenstand, ist das zwar rechtens, aber nicht immer zielführend», erklärt Mirko Pianta. Daher betont er, gefundene Sachen unbedingt abzugeben – sei dies während der Büroöffnungszeiten im Rathaus oder ausserhalb dieser Zeiten auf dem Posten der Kantonspolizei. Gegenstände, die ins Fundbüro gebracht werden, erfasst die Mitarbeiterin Tamara Schnelli immer akribisch. «Die gesamte Liste ist zudem auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet, sodass man sich via Internet erkundigen kann, ob ein verlorener Gegenstand bei uns abgegeben wurde», erklärt sie. Holt man bei ihr einen Fundgegenstand ab, darf man ihn nach Bezahlung einer Gebühr von mindestens fünf Franken wieder zu sich nehmen.