Das ABC zum Wechseln der Krankenkasse
Die Grundlagen zum Wechsel
Als erstes muss man entscheiden, was man überhaupt wechseln möchte: Grundversicherung, Zusatzversicherung oder beide? Die Grund- sowie die Zusatzversicherungen werden per Ende Jahr gewechselt. Der neue Vertragsabschluss und die Kündigung des alten Vertrages müssen bei einer Grundversicherung bis Ende November und bei einer Zusatzversicherung im Normalfall bis Ende September gemacht werden. Bei Zusatzversicherungen können die Kündigungsfristen aber bis zu sechs Monate betragen. Dann müsste diese also bis Ende Juni gekündigt werden. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Kündigung nicht jedes Jahr möglich. Bei einer Kündigung beider Versicherungstypen ist wichtig zu beachten, dass nicht der Poststempel, sondern das Erhalts-Datum zählt.
Die Grundversicherung
Die Grundversicherung deckt alles, was medizinisch notwendig ist ab und ist für Schweizerinnen und Schweizer obligatorisch. Sie kann per Ende Jahr gewechselt werden, egal ob man krank oder gesund, jung oder alt ist. Einen Gesundheits-Fragebogen bei einem Wechsel gibt es nicht. Diese Versicherung ist bei allen Versicherern gleich. So können die verschiedenen Anbieter und Angebote direkt verglichen werden.
Die Zusatzversicherung – was brauche ich wirklich?
Im Gegensatz zu der Grundversicherung muss bei der Zusatzversicherung ein Gesundheits-Fragebogen ausgefüllt werden. Je nachdem, wie der Gesundheitsstand ist, kann der Versicherer einen Vertrag ablehnen. Deshalb ist bei Zusatzversicherungen wichtig, dass man die vorhandene Versicherung erst kündet, wenn man von der neuen eine feste Zusage hat. Sonst kann es sein, dass man plötzlich ohne Zusatzversicherung dasteht.
Bei einer Zusatzversicherung geht es nur um Komfort, denn der Rest ist bereits über die Grundsatzversicherung abgedeckt. Zusatzversichern kann man beispielsweise den Zahnarzt. Dieser ist nur in Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Krankheit von der Grundversicherung abgedeckt. Auch Rettung und Transport kann zusätzlich gedeckt werden, da dieser in der Grundversicherung limitiert ist. Weiter kann man eine Zusatzversicherung abschliessen, um bei einem allfälligen Spitalaufenthalt mehr Komfort zu erhalten. Das kann ein Einzelzimmer sein, ein Mitspracherecht bei einem nicht dringenden OP-Termin oder die Durchführung einer Operation vom Chefarzt persönlich.