Vorbereitung ist mehr als das halbe Leben
Während Challenge Davos herrschte die Herausforderung, dass aufgrund der definierten Rad- und Laufstrecken der Flüelapass sowie diverse Haupt- und Nebenstrassen für den Verkehr zeitweise gesperrt werden mussten. Nun kann man dies natürlich nicht einfach so machen, sondern hat bereits weit im Voraus die entsprechenden Bewilligungen einzuholen respektive Abklärungen zu treffen. Zudem muss der Suche nach geschultem und erfahrenem Hilfspersonal für die Erledigung verkehrsdienstlicher Aufgaben frühzeitig begonnen werden. Dies haben die Verantwortlichen der Challenge Davos – viele von ihnen ehemalige Spitzensportler mit reichem Erfahrungsschatz – offenbar gut lösen können. Denn wie eine Anfrage bei der Kantonspolizei ergab, kam es während des Anlasses zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.
Neben dem Flüelapass gab es noch weitere neuralgische Stellen, etwa das Gebiet rund um das Sportzentrum oder entlang der Mattastrasse. Auch hier bestand die Herausforderung darin, Sportlerschar und weitere Verkehrsteilnehmende aneinander vorbeizubringen, ohne Leben zu gefährden. Auch dies gelang gut, auch dank des Einsatzes vieler Freiwilliger und der Nachsicht der Automobilisten und Motorradfahrerinnen. Feldweibel Roberto Jörger, Chef des Verkehrsstützpunktes Mittelbünden, zieht eine positive Bilanz.
Roberto Jörger, wie sieht die Bilanz der Kantonspolizei betreffend Challenge Festival aus?
Roberto Jörger: Während des Grossanlasses kam es zu keinen nennenswerten Problemen. Einzig die Umleitung via Kurgartenstrasse führte wegen der Querung durch die Läufer zu Rückstau und Wartezeiten.
Wie lange im Voraus mussten gewisse Dinge – beispielsweise die Schliessung des Flüelapasses – geplant werden? Und mit welchen Herausforderungen sind solche Planungen jeweils verbunden?
Der Veranstalter reicht vorgängig und frühzeitig ein Gesuch beim Tiefbauamt Graubünden für die Sperrung der Passstrasse ein. Dieses Gesuch wird im Anschluss durch die involvierten Stellen (Kantonspolizei, Tiefbauamt, VBD, Postauto GR, Gemeinde, DDO usw.) besprochen und durch eine Departementsverfügung bewilligt.