Auch das Wasser soll geordnet fliessen
Die geplante Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung dürfte in Glarus Süd vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften interessieren. Nötig ist das Erarbeiten eines neuen Reglements, weil das geltende zum Teil noch auf Entwürfen aus den alten Gemeinden fusst und sich aus den letzten zehn Jahren «gewisse Änderungsbedürfnisse» ergeben hätten.
So steht das in den Erläuterungen zur Vorlage, die der Gemeinderat Mitte Februar zur Vernehmlassung freigab. In der Vorlage seien alle bewährten Inhalte, der Aufbau und die Struktur des geltenden Erlasses weitgehend übernommen worden, heisst es weiter. Die Totalrevision sei daher eine «sanfte».
Mit über 55 Seiten umfasst sie aber eher gröber viel Papier. Den grössten Teil macht mit 42 Seiten die synoptische Darstellung aus. Auf dieser wird die bisherige Fassung der Verordnung mit Kommentaren der neuen Fassung des Reglements gegenübergestellt. Denn als «Reglement» wird der Erlass als Angleichung an andere als erste Änderung neu bezeichnet.
Die wichtigste ist es wohl nicht. Denn diese dürfte sein, dass neu alle «Hausanschlussleitungen nicht erst ab der Grundstücksgrenze, sondern ab der öffentlichen Leitung im Eigentum der Bezüger stehen», wie das in den Erläuterungen steht.
Private Leitungen werden länger
Etwas salopper als in den Erläuterungen formuliert, wird jenes Stück der Wasserleitung etwas länger, für dessen Planung, Bau, Kontrolle, Reparatur und Ersatz die Hauseigentümerinnen und -eigentümer neu allein verantwortlich sind. Das verursacht ihnen etwas höhere, der Gemeinde etwas tiefere Kosten.