An Glarner Gerichten muss nicht nachgepfeffert werden
Sein tatsächlicher Name ist der Redaktion bekannt. Genannt wird er in der Berichterstattung der «Glarner Nachrichten» aber einfach «Z.». Der 41-jährige Serbe wird im noch nicht rechtskräftigen Urteilsdispositiv des Glarner Kantonsgerichts für 45 Einbruchdiebstähle zu 44 Monaten Gefängnis und einer Landesverweisung von zwölf Jahren verurteilt (Ausgabe vom 21. Juli).
Im Glarnerland ist es die jüngste Verurteilung eines Ausländers, der aufgrund seines Delikts obligatorisch auch des Landes verwiesen werden muss, wie das die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP verlangt. In Härtefällen können Richter in Prozessen oder Staatsanwälte in Strafbefehlen allerdings von diesen Zwangsausschaffungen absehen.
Dazu legitimiert haben sie die Schweizer Stimmberechtigten 2016 indirekt mit der Ablehnung der SVP-Durchsetzungsinitiative. Diese hatte eine wort- und sinngetreue – die viel zitierte «pfefferscharfe» – Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, eine Erweiterung der sogenannten Katalogdelikte (siehe Box) und den Verzicht auf die Härtefallklausel gefordert, welche das Parlament 2015 in der Umsetzungsvorlage zur Ausschaffungsinitiative verabschiedet hatte. Seither tobte der Streit darüber, ob diese Härtefallklausel wie versprochen nur in Ausnahmefällen angewendet werde.
Das wird sie, wie die jüngsten und ersten verlässlichen Zahlen zum Jahr 2019 des Bundesamtes für Statistik (BfS) nun zeigen. Allerdings sind diese Ausnahmen nicht weit von der Regel entfernt. Gesamtschweizerisch kam die Härtefallklausel im letzten Jahr bei rund 58 Prozent der Fälle zum Tragen.
SVP Schweiz droht mit Initiative
Die Publikation der ersten umfassenden Statistik zur Härtefallklausel sorgte für Aufsehen und nicht nur, aber vor allem bei der SVP für heftige Entrüstung. Dort gipfelte diese an einer Medienkonferenz im Bundeshaus am Mittwoch vorerst in der Forderung, das Gesetz innert nützlicher Frist zu verschärfen. Verbunden wurde das mit der Drohung, ansonsten eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel zu prüfen. Zudem sollen die Regierungen jener Kantone, in denen die obligatorische Landesverweisung selten ausgesprochen werde, ihre Gründe dafür darlegen müssen.