Als die Schweiz viele Frauen verlor
Ein langjähriges Gewohnheitsrecht sei die Heiratsregel gewesen, erzählt die Leiterin des Frauenkulturarchivs Graubünden, Silke Margherita Redolfi. Diese im Schweizer Gesetz verankerte Regel besagte, dass eine Schweizerin bei einer Heirat mit einem Ausländer ihr Schweizer Bürgerrecht verlor. Eine Alternative zum Heiraten hatten diese Frauen aber nicht. Im Konkubinat mit einem Mann zusammenzuleben war damals unter Strafe verboten. Die Heiratsregel sei lange Zeit in ganz Europa gültig gewesen, sagt Redolfi. Und schildert auch gleich, was das für die einzelnen Frauen bedeutete: «Blieb eine Schweizerin nach der Heirat mit einem Ausländer in der Schweiz, war sie fortan Ausländerin im eigenen Land. Weil gewisse Berufe an das Bürgerrecht gebunden waren, konnten die Frauen oft nicht mehr ihrem gewohnten Beruf nachgehen.» Lehrerinnen hätten nicht mehr in einer normalen Anstellung arbeiten können, seien teilweise zu Hilfskräften degradiert worden. «Und Polizistinnen durften ihren Beruf nicht mehr ausüben», so Redolfi.
Kinder weg, ab in die italienische Psychiatrie
Für ihr Buch hat Redolfi viele Gespräche mit Zeitzeugen geführt, hat im Schweizer Bundesarchiv und im Bündner Staatsarchiv Recherchen betrieben und in «knochenharter Arbeit» die entsprechende juristische Literatur aufgearbeitet. Etwa vier Jahre habe sie für die Recherchen und deren Aufarbeitung gebraucht, erzählt Redolfi, die mit diesem Werk die Doktorwürde an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel erlangte.
Die Fälle, die sie aufgearbeitet hat, kommen aus der ganzen Schweiz. Bezüglich Graubünden erinnert sich Redolfi an Maria B.-B., wie sie im Buch genannt wird. Die 1888 geborene Bündnerin lebte mit ihrem italienischen Mann und fünf Kindern in Churwalden. Die Familie war arm, wurde zeitweise von gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Als ihr Mann 1926 verstarb, wurden Maria B.-B. die Kinder weggenommen, sie selbst von einem Polizisten in die Psychiatrische Klinik Waldhaus in Chur gebracht. Nach längerem Hin und Her der Behörden wurde die Frau schliesslich nach Italien abgeschoben, wo sie den Rest ihres Lebens in der Bezirksnervenheilanstalt in Bergamo verbrachte. Sie verstarb 1945.